rung ein, lind ließen dieselbe durch Abgeordnete von Adel unddurch geschworene Notarien bei sämmtlichen Katzcncllcnbogcn-schcn Lchcnhbfen (Mainz, Pfalz, Trier, Würzburg) bei demKaiser, dem Churfürsten von Köln, den Herzogen von Sach-sen, bei sämmtlichen Landgrafen von Hessen und an mehrerenOrten, welche zu Landgraf Wilhelms künftiger Vcrlasscnschaftgehörten, endlich auch noch zum Uebcrfluß bei dem römischenKönige Marimilian, verkünden. Ihr Widerspruch wurde vor-züglich dadurch begründet: daß in der HcirathSabrcdc zwischenden Eltern Elisabeths und Johanns der Rückfall der Graf-schaft Katzcncllcnbogen, der mütterlichen Erbschaft überhaupt,ausdrücklich vorbehalten worden sey, und Elisabeths Mutter, diein obige Erbcinung hätte gezogen werden sollen, sich noch amLeben befunden habe. Wie sey es nun möglich, daß Elisa-beths Bruder, L. Wilhelm, mütterliche Besitzungen, die nochnicht sein Eigenthum waren, in ein Fidcikommiß verwandelnund in eine Erbvcrbrüdcrung hineinziehen konnte?
Inzwischen ruhetcn die Ansprüche, so lange Wilhelmlebte, und man beobachtete wechselseitig friedliches und freund-liches Wesen gegeneinander. Sechs Jahre nach zuletzt er,ncucrter Verwahrung starb der Landgraf durch einen Sturzvom Pferde auf der Jagd, ohne Kinder hinterlassen zuhaben ^). Die Schwestern betrachteten sich als die alleinrechtmäßigen Erbinnen Wilhelms, zum mindesten in Bezugauf Katzcncllcnbogen, und Johann V. zögerte nicht, den Titel„Graf von Katzenellenbogcn" den bisher in seinem Hause ge-führten, beizufügen, und bei Trier und andern Lchenhöfcn um diebetreffenden Lehen sich zu melden, auch fand er an Kaiser Ma-rimilian eine kräftige Stütze. Ein Mandat untersagte Hessenausdrücklich, der Katzcncllcnbogcn'schcn und Nassau'schcn Ge-meinschaften sich anzumaßen, oder irgend eines gewaltsamenSchrittes gegen Nassau sich zu untcrwindcn. .Verschiedene
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