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lind nichtig betrachtet, die deßhalb ausgestellten Briefe solleneingehändigt und zerrissen werden. Gegenwärtige Richtungwird von Konig Marimilian und von Herzog Philipp unter-zeichnet und besiegelt; die Herzoge von Sachsen, Clcve undJülich bekräftigen die Unterschrift und eben so jene Stande bei,der Brabant, welche die Flandrcr selbst hiezu wünschen mögen.Die Erklärung zweifelhafter Artikel muß von König Mari-milian und Herzog Philipp gefordert werden. Beide Theileerhalten wohlausgcfertigtc Duplikate des Vertrages zu ihrenHanden.
Eifer -).
Der französische König, bereits gesonnen, den Staats-streich hinsichtlich Anncns von Bretagne auszuführen, suchteseinen Schwiegervater sich verbindlich und ihn gegen vertrau-lich zu machen, damit seine Sicherheit für politische Zweckebcnützt werden könnte. Darum betrieb er diesen etwas hartenFrieden mit den flandrischen Städten, welchen er unter andernUmständen schwerlich würde zugegeben haben, mit vielem
Nachdem die diplomatischen Verhandlungen zu Ende,bestellte Marimilian die vormundschaftlichc Regentschaft vonFlandern im Namen Herzog Philipps. Der Herzog vonSachsen blieb zwar dem Titel nach der erste General-Statt-halter, doch leitete Graf Engclbrccht, als zweiter und eigent-licher GencrabGubcrnator, die öffentlichen AngelegenheitenDie übrigen Glieder der Regentschaft waren: Johann von
H Vcrgl. über diese Unterhandlungen und Verträge: cin-vi^bevan Vlalllteren; Li'ügge 1756. Uvt' tr. III. c. 4. uI,. III. — laci-Iioclien <ter Slaät iU-uggs änor eberlesLi-ugge, 17gZ. ?. It. Loi-jz« clchl. III. II.
-'ff Die Chroniken nennen sie daher beide abwechselnd in dieserEigenschaft; P. Heut er führt Engelbrecht als Ulanäi-i-- Qu-beenlltor. a koinan liege eondtitutuni an, und läßt H Albrecht,Chimay u. s. w, blos m i t nach Flandern ziehen.