Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
24
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Nassauern im Wege stehen. Engclbrccht ward auch nochnbcrdicß, in Folge ausdrücklichen Lctztwillens, Erbe des be-weglichen Vermögens der Elisabeth. Das Jahr der Besitzer-greifung von Viandcn ist nicht genau ermittele; vermuthlichjedoch fällt dieselbe zwischen lä.20 und G2i. Es war derGraf Johann II., zubcnannt der Haubeucr, welcher zuerst densilbernen Balken im rothen Felde geführt. St. Vitc undButgcnbach waren schon früher pfandweise gewonnen worden;eine Zeitlaug hatte Graf Ruprecht von Virneburg sich mit indiese Herrschaften getheilt, aus Gründen, welche bis jetzt un-bekannt geblieben. Mit Recht auch ist die Frage aufgeworfenworden, weßbalb Graf Engclbrccht ein Pfandrecht auf Besitzun-gen sich einräumen ließ, welche ohnehin ihm zugefallen wären.Wenn jedoch die Verhältnisse Nassau's zu dieser Fürstin ausdem Hause Spouheim auch nicht ganz klar aus Urkundenund Ieitbüchcrn hervorgehen, so müssen wir uns doch voneiner besondern Sorgfalt Jener für Engclbrccht und dessenFamilie überzeugen. Sie verschmolz durch eine Heirath dieInteressen der Nassauer und Virneburger auf das Zweck-mäßigste und suchte allen möglichen Wcchselfällcn zu begeg-nen. Engclbrcchts zweiter Sohn Heinrich und die GräfinGeuoveva von Virneburg wurden darum noch in unreifenJahren mit einander vermählt und die Bestimmungen getrof-fen, daß, wenn Elisabeth nicht noch vor ihrem Tode dasvorbchaltene Einlosungsrccht geltend machen würde, die ganzePfandschafr dem künftigen Ehepaar oder dessen Erben zufal-len, falls jedoch Tod oder ein anderes Hinderniß die Hcirathunmöglich machte, eine Erbgemeinschaft zwischen den HäusernNassau und Virneburg alle zu befürchtenden Streitigkeiten be-seitigen sollte. Letzterer Umstand traf jedoch nicht ein, viel-mehr ward im Jahr 1äZ5 die Vermählung vollzogen unddie Titel von St. Veit, Butgcnbach, Dacsburg und Grim-bergen gingen als Zugabe in den bisherigen der Nassau-Dil-lcuburger über. Mir den neuen Besitzungen erhielten diese