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Sammlung theils bereits gedruckter, theils bislang ungedruckter Urkunden, woraus die Geschlechts-Geschichte des hochadeligen Hauses Behr im Hannoverschen und Curländischen entworfen ist
Entstehung
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Vehr seel. Wittwe und Herrn Ulrich Vehr, als der Gebrüdere Vehr nächster Agnatund Vetter sothane Irrungen in der Güte hin und beyzulegen für Hut angesehen unddero Behuf der heutige zu Endbenannte Tag ernennet und beiderseits nacher Winsenan der Aller in der Person zusammen zu kommen beliebet worden: So ist nach gepflo-gener Unterhandlung nachfolgender bestendiger und unwiderruflicher Vergleich zwischenden samtlichen Herrn Vettern sowohl in Chur - als Teutschland und denen samtlichenHerren Schwägern, als weil. Herrn Diedrich Vehr seel. Schwiegersöhnen bestandige ab-geredet und unter ihnen vorglichen und beschlossen worden.

Anfänglich ist zu beyden Theilen wohlbedächtlich resolviret, beliebet und gewM-get worden, daß die Anno 1H45 am sy. Novbr. zu Stellichte zwischen weil. DiedrichBehren seel. Wittibe Frauen Dorotheen Vehr gebohrnen 6er ^sseburg und FrauenLeveke Vehr gebohrnen von 6er Lcbvlsnburg weiland Herrn Johann Friedrich Behrseel. Wittibe und denen wolgemelten Herrn Gebrüdern Johann und Friedrich Behrrelxective Drosten zu Ahlden und Hauptmann zu Clötze, uff Stellichte und Häuslingenauch Hoya und Münchhoffen Erbgesessen auffgcrichtcte Verträge von dem auch wohl-edelgebohrnen und gestrengen Herrn Ulrich Behren uff Popen, Angermünde, Stellichteund Häuslingen an itzo vor dessen Abzüge in habender Pienipotenz und Vollmacht sei-nes Herrn Vettern Friedrich Behren des Elteren uff Schleck und Laidtßen Erbgesessenund seines Herrn Bruder Johan Diedrich Behr uff Edwahlen Erbgesessen in allen ihrenClausulen, wie sie abgefassct, ratisiciret und für genehm gehalten, auch mit seiner Sub-cription Handt und Siegel bcstättiget und cvnfirmiret worden.

Dann fürs ander haben vorgemelte Contrahenten allerseits dafür gehalten, daßzu Conservirung der uralten löblichen Behrschen Familie für allen Dingen nutze und er-sprießlich seyn würde, das über ihres weiland Herrn Vettern Johann Friedrich Behrseel. ganzen Verlaeö, Lehn, und Erbschaft redliche und diesem Geschlechte wohlassec-tionirte Leute zu Curatoren gesctzet, auch desselben hinterlassene unmündigen Töchternerster muglichkeit zween llutores und Vormunder verordnet und bey Furstl. Tänzle!) zuZelle geburlich darzu bestetiget werden mögen, damit dieselbigen die ausssicht uff dieAdministration der Guter haben, und alles dahin dirigiren mögen, damit die Lehn ingutem eile und Wohlstande conserviret und erhalten, denen beyden vorgemeltcn FrauWittwen sowohl als den unmündigen Kindern , wie auch denen Creditorcn zu rechterZeit einen ichlichen das Seinige, so ihnen verschrieben, oder anitzo durch diesen Ver-trage zugesaget und versprochen, unwegerlich gereicht, abgetragen und erlegt, auch jähr-lich soviel möglich von solchen Schulden etwas abgelegt, und die Lehn dardurch von

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