bewilliget werden wuchten gleich anderen des Stifts Verden Stende Leuten nach ihrenAnpart zu erlegen schuldig vnd waS sie deren noch nicht erlegt zum furderlichsten ewlegen vnd richtig machen sollen. Da auch künftiger Zeit vf gemeinen Vertuschen Land--tagen, darzu Dietrich vnd Jobst Bere vngeachtet daß sie im Stift Verden nicht geses-sen, dennoch als des Stifts Erbmarschalken jederzeit beschrieben vnd erfordert werdensollen, Steuer vnd Schätzungen von gemeiner Landschaft weiter bewilliget wurden, sollender Behren Leut dieselben gleich der Prälaten vnd Ritterschaft Leuten mitzutragen vndabzulegen verpflichtet sein.
Zum Vierten die einlösung der Zehendten von den Dörfern Jeddingen, Schwitz-sehen vnd Jelsen auch Dcllenthal betreffend, weil die Originalverschreibung, so BischoffChristoffer seliger vnd ein Erwürdig Thumcapittul zu Verden vor Jaren den Beren ge-geben vnd daruff sich die letzte Verschreibung Anno der weniger Zahl Acht vnd Vertzichdatirt, referirt nicht fürgebracht worden, daraus zu erfahren haben mochte,- ob die zu-erst verschriebene vnd die letztfolgende zwantzich Jahr gentzlich verflossen, vnd dann ge-dachter Dietrich Ber fürgeben, daß Ihme noch neun Jar an den Zehendten gebürensollten, aber hochgedachter her Bischoff dessen nicht gestendich gewesen, sondern fürge-geben, daß alle verschriebene Jare vorlengst verflossen weren, ist daruf bey hochgedachtenHern Bischoffen vf vnser der vnderhendler vnderthenig Anlangen soviel erhalten worden,daß S. F. G. obberurte Zehendten noch funff Jahre von Dato dieß Vertrags anzurech-nen vnabgcloset bey Diedrich Beren stehen vnd plciben lassen, nach außgang aber derfünff Jar sol vftgenanter Dieterich Bere gegen erlegung der daruff stehenden Pfandt-schillinge, so sich vff fünfhundert Goltguldcn erstrecken thun, derselben Zehenden vnwei-gerlich abstehen, vnd die hochgedachten Bischoffcn oder S. F. G- nachkommen im Skifftvolgen lassen.
Vnd ob wvl zum fünfften der Zehendt zu Jedding mit den zweyen dazugehö-rigen Hofen vielhochgcdachter her Bischof ohne erlegung deß pfandtschillings an sich zunehmen gute fueg vnd macht hette, weil derfelbige ohne Consens des ThumbcapittelSversetzet worden, haben sich doch S. F. G. durch vnß die vnderhendler dahin erbittenlassen, daß S. F. G. ihme Dietrich Bere in erwegung dem Stifte in viel wege ge-leisteten getreuer Dienste noch fünff Jar von Dato dieß Vertrages anzurechnen dabeygnediglich wollen pleibcn lassen, wan aber solche fünff Jar verflossen, soll angeregterZehend mit den zweyen Höfen one erlegung einiges Pfandschillings an S. F. G. vndden Stift Verden gefallen sein.
Nachdem sich auch zum Sechsten vnd letzten vielhvchgedachter Her Bischoff et-licher beschwerlicher von Dietrich Beren ausgegangener schriften vnd reden halben , alß