Druckschrift 
Sammlung theils bereits gedruckter, theils bislang ungedruckter Urkunden, woraus die Geschlechts-Geschichte des hochadeligen Hauses Behr im Hannoverschen und Curländischen entworfen ist
Entstehung
Seite
280
Einzelbild herunterladen
 

uZo

und derselben substituire ich ferner in diesen allodial Gütern meine Tochter-H.nguk»liouila Lliarlotta Behren ss und dergestalt, daß sie nach dem Tode meiner Ehefrauenund ihrer Mutter wahre und vollenkommenc Erbinn dieser meiner allvAislium ohnge-rechnet desjenigen, was ihr vermöge obiger Institution uns Kraft deren Behrischen Fa-milien reccllus aus denen Gütern zukomt, scyn solle.

gtens Anlangend die Erziehung meiner unmündigen Kinder, so Söhne, alsTöchter, so wird meine liebe Ehefraue als leZitima tmrix ersuchet, die Sorge dafürund Vormundschaft zu übernehmen, zumahlen die Kinder ihr am nechsten angehen, alsaber die Administration derer Güter mit vielen Weitläuftigkeiten und Verdrießlichkeitenverknüpfet ist, so wünsche, daß sie sich einen erfahrnen und vernünftigen Mann alseinen Curatoreni hoiioi'uni zugeben lasten möge.

ivtens Meine Bedienten in lfiecis meinen Diener Cluülliim Lrauns empfehleratione seiner Belohnung dem billigen Ermessen meiner lieben Frauen, und soll dem-selben, auch übrigen, dasjenige, was sie gut findet, und ohne Nachtheil derer Kindergeschehen kann, aus denen Gütern gereichet werden.

Und dieses soll also mein letzter Wille und vaterliche Verordnung seyn mit demaubdrüklichen Begehren, daß solchem in allen Puncten und Clausula genau gelebct wer-den solle, würde aber wider alle Hosnung und Zuversicht dieses Testament nicht alskolsims erkannt, oder sonsten einiger Mangel halber angefochten werden wollen, so willich doch, daß es als ein Codicill, Verordnung auf den Todes-Fall, vaterliche Verord-nung oder ander letzter Wille, wie solcher zu rechte gelten oder bestehen mag, gelten,bestehen, vollstrecket und vottenzogen werden soll.

Und damit dieser mein letzter Wille und Testament um so weniger Anfechtunghaben möge, so habe auf heute den Ahldischen Amtmann Hrn. Johann Christoph Los-mann anhero gebeten, demselben diesen meinen letzten Willen vorgeleget, und eröfnet,ihn zugleich ersuchet, denselben mit zu unterschreiben, und mit dem AmtS-Siegel zubedrücken, in der Absicht und Meynung, daß es allenfalls auch als ein 'reksmemm»juclicials vel jnllici c>l>lamin angesehen und dafür gehalten werden solle. Nachdem nunderselbe diesem meinen i>etilc> deferiret, und das ganze Testament nochmals bedächtlichvon mir durchgelesen, und meiner Meynung und Willen in allen Puncten gemäß be-funden worden : So habe zu Uhrkund solchen allen ich dieses Testament auf allenSeiten und zu Ende wissentlich unterschrieben, mit meinen angcbohrnen Petschaft esbedrukt, auch durch die nachfolgende hierzu exprslls erbetene Zeugen in meiner Gegenwart