Und gleichwie dieses blos als ein in Rechten privilegirter väterlicher letzter Willeunter Kindern von mir gemeinet und zu Papier gebracht ist, als habe ich solchen eigen--händig unterschrieben und mit meinem gewöhnlichen adelichcn Pettschaft bekräftiget, Sogeschehen Zell den andern Ianuari Im Jahr Christi Tausend Siebenzehnhundcrt.
An?
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Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Großbritannien, Frank-,reich und Jrrland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg,des heiligen römischen Reichs Ertzschatzmeister und Churfürst :c. ;c.
Bekennen und thun kund hicmit gegen manniglichcn, dvß nach Abgang des Ge-schlechts derer von Campen Wir vermöge einer weiland Unseren Geheimenrath und Cam-wer Präsidenten Burchard Christian Vehr unter dem 16. April 1770. erthciltcn undauf dessen Brüdern Sohn, den Landrath Friedrich August Otto Behr eptendirten Ge-nerab-Anwartschaft auf ein adcliches Lehn, nunmebro belehnet haben und belehnen hin-,wiederum den Besten, Unfern Landrath des Fürstenthums Lüneburg und lieben Getreuenbrieäricll Otto Lsbr und seine männliche Leibes'. Lehns-'Erben, die rechten Li',
nien dahl zu einem rechten erblichen Mannlchne, mit dem Zehnten zu Melliendorf,Sommerlingsbostel, zu dem Bennehof Clawckhauer und Jungenbvstel mit allen ihrenNutzungen und Zubehörungen, wie man die benennen mag, nichts davon gesondert,Und Wir haben darauf von abgedachten» Behr gebührliche Lehns-Psticht genommen, undwollen ihm und seinen Mitbeschriebenen solcher Güter rechter bekenniger Herr und Wah-rende seyn, wann und wie oft ihnen das zu thun ist und es von UnS geeschet wird,doch Uns an Unfern und einem jeden an seinen Rechten unschädlich. Des zu Urkundehaben Wir diesen Brief mit Unserm grossen Insiegel zu bekräftigen befohlen. Der
Sohns Jesu Christi, unsers einigen Erlösers willen erhalten wolle. Und dieß ist alsomein beständiger letzte väterlicher Wille und Ordnung, welche ich in allen ohnverrüktunter meinen Kindern gehalten, gleichwohl mir die Macht und Gewalt, ihn nach Be-finden und eins jedweden Verhalten zu ändern, zu verbessern und zu verringern aus-drücklich vorbehalten haben will.