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Zeiten auf die Beschickung meines Haustes gedenken muß- so habe mit reiffen Vorbe-dacht undt nach fleissigcr Ueberlegung aller Umbstände über meinen Nachlaß undt wieich es nach meinem sich über kurz oder lang begebenden seel. Todte zwischen meinenKindern undt herzlieben Ehefrauen in allen gehabten zu haben verlange, folgende treugemeinte väterliche Disposition zu Papier bringen, undt selbige meinen Kindern, alßwie väterliche Gesetz vorschreiben, sie also daran durchaus verbunden haben wollen.
1) Da dann anfangs ich meine durch Christi Blut undt Todt so theuer erkaufteundt erldscte Seele, wann sie nach Gottes Willen von dem Leibe abscheiden wirbt, inden Schoost und meines himmlichen Vaters empfehle undt gewist versichertbin, er wirbt sie, Krafft seiner gnadigen Zusage zu sich in sein himmlisches Reich auffund annehmen, undt selbige in der allgemeinen Auferstehung der Tobten mit dem Leibewieder vereinigen, undt der ewigen Herrlichkeit undt Klarheit mit allen Heiligen undtAustcrwählten im Himmel genießen lassen.
Was meinen sodann verblichenen Cörper anbetrifft, so will und ordne ich, daßderselbe in der Kirche zu Stellichte in aller Stille beygesetzt, undt der zu meinem Ru-heplatze erwehlte Ort, allwo mein seel. Sohn Friederich begraben liegt, dero Behuf mitauter starken Mauer ausgemauert, undt so groß, daß gedachter mein seel. Sohn Frie-drich mir zur Linken, undt meine itzige liebe Frau nach ihrem Absterben zur Rechtenstehen können, gemachet, die in besagten Gewölbe sich annoch befindtliche Sarke meinerlieben Kinder aber mit Nichten aufgehoben und anderswo hingesetzt und begraben, be-sondern unverrückt auf ihren Platzen gelassen, besagter mein Begräbnist Ort auch nach-gehendtS mit einem Leichstein, worauf mein Vildnist in Lebens Grösse, ungleichen meineGeburt, Alter und Stand, darinnen ich gelcbet, gehauen, belegt, sodann bey der Be-setzung dem p. r. würklichen Prediger zo Rthlr. und dem Küster s Rthlr., meinenvorhandenen und meinen Todt überlebenden Bedienten aber, alß dem Verwalter HeinrichBecker, ältesten Knechte Carln und Ausswartern jedtweden ein in Nock, Hosen, Hut,Flor und Strümpfen bestehendes Trauerkleid, den andern reisigen Knechten, Kutscher,Jäger, jetzigen Hofmeher zu Heußling und Fischern aber nur der Rock, Flor auf denHut nebst schwarzen Strümpfen, ohne ihnen das Geringste dafür anzurechnen, und demübrigen Gesinde von Mannvolke idtweden nur ein Flor gegeben und gereichet werdensolle. Soviel, nun
2) meine zeitlichen Güter und Haabseligkeit anbetrist, so hat mich der liebeGott aus meinen Heyden Ehen mit verschiedenen Kindern Söhnen und Töchtern geseeg-net, da dann jener noch vier, als zwey aus der ersten Ehe mit meiner seel. Frauen