Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
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Ehrwürdigen Edlen, Ehrenfesten und vornehmen herren zeitlichenErtz Priester oder Parochian vnd desselben Sendtgerichts andereGeistliche u. weltliche Assessores ahn Einem: Und einen Elirb.hochweisen Rhat jetz wolg. Statt Aach anderen theils underscheid-lich Verdencken, Unnd Ungleichen Verstand entstanden, derwegwolg. ein Erb. Rhat beliebet suthaner gebrechen zur lieblichenCommunication kommen zu lassen, auch auss ihren Mittel besondereRhatsfreund darzu verordnet, So seind heut dato vermittels ge-pflogener vielfaltigen Underredung mit beyder seit belieben nach-folgende puncta decidirt, verglichen u. entschieden, in massennachgeschrieben. Vnd alss zuvorderst an seithen des Sendgerichtsvorgetragen, dass diess geistlich Gericht, wie von Alters in dieserStadt gehalten vnd geübt soll werden, d. nölitig sein woll dasselbigmit Bequäme qualificirte Persohnen zu bekleiden, ess weren aberdie pastores so dazu gehören, mit Unterhalt nit genugsam ver-sehen, sondern daran gross mangel, So haben eines Ehrb. Rhatsverordnete sich erbotten, dies ersuchen Einem Ehrb. Rhat vorzu-bringen, der Zuversicht derselb wird mit Zuthun des herrn Paro-chianen sich dies angelegen seyn lassen, vnd befürderen hellten,d. die pastores dieser Statt mit nolittürfftiger competentz versehenwerden, damit sie ihrem Ambts beruff, der Kirche dienst, vnd demSendgericht beywohnen mögen.

So dan auch zu Bekleidung des Sendgerichts Sieben weltlichePersonen erfordert werden, auss dero Zahl jetzo drey vaciren, vndwie es mit Präsentirung, vnd Annehmung derselben nun und künst-lich auszutragenden Fall soll gehalten werden, gestritten werden.

Ist dieser Punkt dahin verglichen, d. die Wahl u. Präsen-tation der weltlicher Schelfen nunmehr u. in posterum alternativedurch das Sendtgericht u. einem ehrb. Rhat geschehen solle.

Vnnd weil itzo drey weltliche Sendt Schelfen ermanglen, sollenvor erst die Herren ErtzPriester vnd Synodalen Einem Ehrb. Rhatdrei Personen auss dem Rhat oder der Gemein nominiren, darausserein Ehrb. Rhat einen erwehlen soll, wie gleichfalls ein Ehrb. Rhatauch drei Personen vorstellen, darausser das Sendtgericht denzweyten u. also darnach das Sendtgericht drey Personen nahmhalftmachen, darausser der Rhat die dritte nehmen, u. erwehlen soll,vnd wan dergestalt die jetz vacirende vnd mangelnde drei welt-liche Schelfen ersetzet, so soll es in künfftiger Zeit also fernerwerden gehalten, d. in eines weltlichen Schelfenplatz der nominat.iou. praesentatio & respective electio alternative geschehen soll.derwegen der nechsten nominatio u. praesentatio bei einem erb.Rhat stehen, jedoch dann jedesmahlss drey Personen wie oben sokatholisch ahnsehentlich, erfahren, Vnd dem Sendgericht dienlich,