Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
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zu quitiren gemeint, Dauon wie oben Protestiren dt vnd von EuchNotario ein oder mehr offen Instrumenten davon begerendt. NachVerlesungh obinserirten Protestation Zettul liatt wolgr. her Bürger-meister Simon Engelbrecht sich darauff zu nahmen und von wegeneines Erbaren Raths ercliert u. In Antwort vernehmen lassenn Manwehre wegen des besagten Peters Kouselbuch anders nit, dann wasszur handhabungh und befürderung der heilsamen Justitien dienlich,an die Ilandt zu nhemen bedacht, Es were auch ein Erbar Rathim geringsten nit gemeint mit Jez vorhabender Peinlicher Abfraghdem Durchlauclitigh und Hochgeborenen, unsern Gnädigen Pürstenund Hern Herzoge zu Gülich Cleue und Bergh ahn Ihrer F. G.Hoch vnd gerechtigkeit einigen eingriff oder Abbruch zu thuen,darab gleichfalss zu nhamen, alss oben am zierligsten Protestirendtund sich bezeugend!, dabei auch alssbald gemelter Her Burger-meister durch eines Erbaren Raths Seeretarium Pranciscum Bocholzferners protestando vortragen lassen, wofern Ichtwas solcher Jezverlesener Protestation welches einem Erbaren Rath nachteilighund zuwider sein mochte, einuerleibt, dass Ihre L. In nhamen einesErbaren Raths solches nit eingereumt, sondern dasselbigs hiemitwidersprochen haben wolten, darab gleichfalls zierlich protestirendtund von mir Notario eine oder mehr Instrumenten darüber Inglaubwirdigen formen zu verfertigen und mitzutheilen begerendt,und dae mir Ambz und Pflichten anders nit gePurt, Hab Ichvorerst obuerlautten Protestation Zettull zu mir genhommen auchfolgentz ermelten beiden Herrn Protestanten auff denselben recht-messigh erforderen Testimoniales und ahn statt derselben gegen-wurtig Instrumentum mitgetheilt, Gesehehen ist diess alles binnender Statt Aach auff der gericht Plazen Brüssel gnant In beiseinvnd gegen Wertigkeit der Erbaren vnd frommer Johannssen Ger-hardt Nütten und Herman Hodan alss sonderlich darzu berueffenervnd erPettener gezeugen In Jhar, Indiction, Kaysertumb Monat undtagh alss oben.

Und dweill Ich Jolian Craum auss Kayserlicker gwalt offen-barer und bei fürstlicher Gülischer Canzley approbirter und zu-gelassener Notarius bei vorangezogener erzellungb, erclierung,Protestation, vnd Pitt sampt allen andern, vurss. Punkten, dhödie beschehen, neben obernanten Zeughen gegenwertigh gewesen,Und dieselb also gesehen und angehört, Hab Ich derwegen gegen-wärtigh Instrumentum darüber aufgericht In diese form redigirtmit eigener Handt geschrieben vnd bezeichnet, alss Ich zu vrkliundalles vursch. Inhalz darzu sonderlich requirirt vnd erfordert worden.