Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
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Konselbusch dieser Stadt Burgeren Peinlich examiniren zu lassenvnd derwegen begcrt Ich Scheffen Meister Seiner L. ahn statt einesehrbaren Kaths eine sichere stundt wannehr ess den herrn Scheffenzur Acht zu gehen gefelligh bestimmen und ernennen zu wolle:Alss hab Ich Scheffen Meister darauff mich vernemmen lassen, dassIch zu vortsetzungh der Justitien die hern Scheffen nieine MitBröder alssbald bei einander umb sieh darüber zu besprechen be-scheiden lassen vnd seiner L. antwort anmelden wolte, In massendan folgentz Ich vnd meine herrn Mittrodore vnss dieser nach-folgender Antwort, vnd dass dieselb woll gemelten hern Burger-meistern anzumelden sein solle, beschlossen, dass nemblieh wirScheffen Meister vnd Scheffen krafft geleister Eidt vnd Pflicht sowoll in criminalibus alss civilibus iustitiam zu administriren vndderwegen auch bei der durch einen Erbaren Rath erkhennter Pein-licher fragh vmb die eine stundt nachmittagh zu erscheinen scliul-digh und willigh weren, dweill aber Jeder menniglichen bewustauch augenscheinlich gesehen worden dass der durch weilandt dendurchlautigh und Hochgeborenen vnseren gnädigen Pürsten vndHerrn Herrn Wilhelmen Herzoghen zu Gülich, Cleve, Bergh hoch-loblicher gedeelitnuss dem Scheffenstull allhie Präsentirt, auch eid-lich angenhommener Mayer Johan von Thienen sich nun vber einJhär und länger ausser der Statt ohne hinderlassungh eines Stadt-heltters verhaltten und bissher zu mit Verrichtung seines Ambzmit eingestelt auch nach tliodlichera hinscheiden HochgedachtesHerzogen durch den auch durchlautigh und Hochgeborenen, un-seren gleichfallss gnädigen Fürsten und Herrn, Herrn JohanssenHerzoghen zu Gülich, Cleue vnd Bergh vns noch zur zeitt kheinanderer Mayer präsentirt, viel weniger angenommen worden, Yndaber unss daneben ausser allen zweiuell wohlbedechtig zu erinnernwissen, dass wohlgedachter ein Erbar gross Rath Im abgelauffenenNeuntzigen Jhar krafft angegebenen Priuilegien Anthonien Schle-busch zum Prouisionall Mayer angestelt, auch wir denselben anJetzo In der Acht vmb der Peinlicher examination beizuwhonenfinden vnd antreffen mogten Alss woll Ich Anastasius von Segrädtalss Scheffen Meister vor mich und meine anwesenden Mit Brödermich nochmalss, wie zu verscheiden mehrmale beschehen, vor Gottund der weit bezeugt, auch dauon am zierlichsten hiemit protestirthaben, dass wir mit gegenwertigen Peinlichen actu und wass fernerdarauff erfolgen mochte Ihrer Fr. Gülischer G. anderoselben habendenRecht und Gerechtigkeiten nichtz abzunehmen noch auch wolgrn.einem Erbaren Rath darmit Ihtwas weitters alss Ihme gePurt ein-zureumen, sondern allein vnsere geleiste Eidt vnd Pflichten, damitwir dem Heiligen Romischen Reich und Jedermenniglichen verwandt