Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
Seite
130
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stat daraus hochbeswerlicber nachtheil erfolgt sein solte, vnd dasderwegen das Jenig, so mit dem verbannen gebandlet, domals nachgestalt der Sachen Zeit vnd leuff niet wol anders bette furgenommenoder gebandelt werden Kuennen, Wie aber dem allem, dieweilmergemelte Zeuelische Kinder vnd erben oberzalter massen sieberclerten, vorgenante Ire erbettene freundt doneben auch Iresvaders vnser stat geleistet Dienst vns erinnerten, vnd gedachteKinder vnd erben vff obberurte proeess, Spruch vnd forderung be-melter massen zu renuncijren vnd Zuuerzeihen sich guitwillig er-bieten detlien, So wolten wir vf solchs alles berurte Verbannungvnd was derselben anhengt vnd daruif erfolgt ist Inen den Zeuel-ischen kinderen vnd erben Zu einicliem naclitheil niet rechnen, nochdurch die vnsere Zurechnen wissenlich gestatten, vnd sie vur-gerurtes supplicirens etc. halben geschepften Verdachts vnd darufferfolgten Zumessens erlassen dergleichen vif obbemelte proeess, wiesie die Zeuelischen vnsers theils auch renuncijren das solchemallem nach wir obgemelte beide principal partheien mit vorgehenderzeitiger erwegung hieobgeschribner bedachter vnd vns beider seidtsvurgeschlagener erclerungen dieselbige erclerung wissenlich Wol-bedachtlich vnd gutwillig angenommen, einanderen wircklich getbon,vnd domit vns aller vnd Jeder obgedachter proeess, Spruch vndforderungen halben, In der guete gentzlich vnd endtlich verglichen,vertragen vnd daruff renuntijrt vnd verziegen haben, Vergleichenvns auch, vertragen, renuncijren vnd verzeihen hiernit vnd Crafftdieses brieffs, dermassen das domit vnd dardurch solche proeess,Sachen, sprach vnd forderungen In bester bestendigster formenrechtens allerding guetlich bingelecht vnd getödet sein vnd zunewigen dagen verbleiben sollen, Ohn alle geuerd vnd argelist, deszu vrkund sein dieser brieff zween gleiches Inhaltz mit vnser vor-gedachter Burgermeister, Schelfen vnd Kaths der stat Ach gemeinen,dergleichen mit vnser obgenanter Peters vnd Adams van Zeueldes Jungern, vnd dan Reinhards Raaben vnd Wilhelmen pastoirsals vorgenanter Johannen vnd Marien von Zeuel eheliger Männer,mit welcher zuthon vnd bewilligung diese vergleichung vnd vertragauch getroffen, angenommen vnd vffgericht worden ist, für vnsselbst vnd mit In namen vnd von wegen vurgenanter anderervnserer bröder, schwöger, swestern vnd liaussfrauwen von Zeuelals von denselbigen darzu Insonderheit erbetten, auch von wegenobgedachtes weilent vnsers broders Matthissen von Zeuel nach-gelassener vnd vorgenanter Zweier vnmundiger Kinder hieundenanhangenden Insiegelen besiegelt, vnd deren brieff Jedem theileiner zugestelt, Geben am acht vnd zwentzigsten tag des monatzAprilis, Nach Christi vnsers lieben Hern vnd Seligmechers geburtfunfftzehnhundert vnd Im vier vnd Siebentzigsten Jare.