Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
Seite
128
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3)er bon ben fitnbertt bc§ SSürgernteifter§ b. ,3cbel mit ber©tobt gefdfjloffettc Sergletcf) lautet, tbie folgt:

Wir Burgermeister Schelfen vnd Bath des Königlichen stoilsvnd Stat Ach an eine, vnd peter, Doctor Gossvvin, Adam, Frantz,Elisabeth, Joanna, Maria vnd Barbara weilent Adams van Zeuelnachgelassene Söhne vnd Döchter, vnd dan ernante peter vndAdam van Zeuel der Junger auch als Barbaren vnd Catharinenweilent Matthissen von Zeuel vnsers lieben in gott verstorbenenBroders nachgelassener vnmundig kinder geborne vnd bestetigteVormünder an die ander seidt thon kundt vnd bekennen vor vnsvnssere pflegkinder, nachkommen vnd erben hiemit offenlich, Alshernach berurter handlung vnd verlauffs haluen wir gemelte Bürger-meister, Schelfen vnd Bath ernanten weilent Adamen von Zeuelden eitern am lesten taig Maij verschienen der Binger Zall Seclis-zigten Jares vnser stat vnd gebiedts das Beich Ach genant, seinelebtag verbannet, Er aber in Zeit seines Lebens vnd wir obgenauteseine Kinder von wegen solcher Verbannung vnd was derselbenangehangen am Kaiserlichen Cammergericht wider vns vorgesagteBurgermeister Schelfen vnd Bath etliche versckeidene gerichtliche pro-cess erworben, Daruff auch beiderseidts vor vnd nach gedachtes eiternAdams von Zeuel tödtlichen abgang so lang procedirt bis das vifetlicher fridliebender personen fleissig ansuchen, begern vnd er-manen, wir zu beiden theilen vmb geliebtes fridens will bewilliget,angeregte Irrungen vnd Sachen vermittels etlicher Scheidts freundtvnd persenen in gutliche handlung ziehen vnd dardurch ohn fernerrechtlich proeediren gutlich vergleichen vnd hinlegen zu lassen,daruff dan auch zuuor von vnser der Zeuelschen Kinder vnd Erbenwegen die Ersamen vnd frommen Her Albrecht Schrick damalsBurgermeister Itzt alter Burgermeister gedachter Statt Ach, JohanKulandt, herman Bertholff vnd Johan Duppengiesser vnsere liebeschwöger vnd gutte freundt vnd folgentz von vns Burgermeister,Schelfen vnd Bath die auch Ersamen fursichtiger vnd frommenJohan von Lontzen Itziger, Matthiss peltzer alter Burgermeister,Johan libis diser Zeit werckmeister vnd huprecht von MunterSecretarius gemelter Stat Ach vnsere Bathsfreundt vnd lieber ge-trewer zu berurter gütlicher vnderhandlung respectiue erbetten,verordnet vnd ernant worden, mit beuelch zimbliche annemblichemittel vnd weg, daruff bemelte gutliche vergleichung mit beidertheil vorwissen vnd guttem willen gericht werden mocht, zu be-dencken vnd vurzuschlagen, Ernante acht von beiden seidten wiegemelt, erbettene vnd verordnete personen vff solchs die Sachendohin wie folgt erwogen vnd bedacht, vns auch zu beiden theilenfurgeschlagen vnd bewegt, das Zuuorderst wir obgenante Zeuelsche