Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
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auch Sie erinnert alle Punkten, darüber E. F. G. lthat vnd hulfftheden bitten, jn eine supplication zu begreiffen vnd dieselbe durchdie Ihrige einzulieberen.

Dan ob wir bey vns selbsten die woll wissen: Sohielten wir es doch besser, vt omnia ad istorum instantiamet supplicationem fierent. Wir haben Ihnen auch gerluatenIhre iustification ordentlich verfassen vnd jn Druck aussgehenzu lassen; Sie auch zu fleissiger Wachtt, ermhannet, auchnottig zu sein erinnert etwha mehr Voleks anzu-nhemen, Wie Sie dann hierüber sich resoluiret, das die CompagneyE. F. G. Leibguardi (weiln verstanden, das dieselbe abgedancketwerden solle) wieder zu Ihren Dienst zusamen verschreiben wollten.

Wir seint demnegst zu dem Cliurf. Colnischen vnd Burgun-dischen Herrn Gesandten gangen, vnd erstlich nochmaln vnseresTractatus vnd Voriges Vnsers pilligmessiger begerens erinnertvnd gebetten demselben numher stat zu geben, auch mercklichfür äugen gestellet, wie solches vnuerletzter allerseits Kayser,Klionigs vnd Chur vnd Fürstlicher reputation geschehen khonne,vnd also mit gebührenden Complementen vnd Elirerpietungen vn-seren Abschiedt von Ihnen genhommen. Sie hingegen sich auchghar freundtlich erzeigtt vnd erpotten, vnd also mit viell guet-lichen Wortten von Vns gescheiden.

Des anderen Tages Sein berurte Colnisch. vnd Burgundischeahn Vnser Losement kommen vnd mit vielen Ceremonien noclnnhalnvns valedicirt vnd jegen E. F. G. zu Dienst sich erpotten.

Wafur Wir Ihnen höchlich Danck gesagtt, vnd also den letztenAbschiedt von Ihnen genhommen.

Sie haben aber nach Vnserem Abreissen den Burgeren denterminum paritionis Mandati wieder aufs new praefigirt.

Die Bürgerschaft! aber ii Mandato ipso et ä quouis decreto etpraecepto subdelegatorum Appelliert, vnd Ihre Exceptiones sub etobreptionis, recusationes vnd andere protestationes interponiret vndper Notarios insinuieren lassen.

Bemelte subdelegati bleiben zu weiniger nichtt jn Ihremvornheinen vnd brauchen Ihre vielfeltige bedrawungen.

Derwegen dan die Bürgerschaft! sich hoch furchtet vnd new-lich den Ihrigen hieher geschicket, vnd sonderlich die Pottschafftnach Franckreich vnderthenig sollicitiren lassen, vnd besorgen sichsehr, weiln Burgundt vnd Colin diese Achts processen annochöffentlich prosequiren, Es solle ein ghar gefehrlicher handell da-runter praeticiert werden, dauon dan allerliandt seltzame Zeittungeneinkommen; Sonderlich erspuret mlian auch, das die Abgesatztealthe Gulichische lietlie hierunter sich mit brauchen lassen, zu