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gnedigsten Chur vnd Fürsten schuldigen respect erweist, vnd sichzu einem pilligmessigen frieden anweisen lassen vnd Ihren trostvnd heschutzunge für gewaldt bey denselben theden suchen, Sowehre jn all wege billig Ihnen mit Rhat vnd thatt bey zu wohnenvnd Sie nicht zuuerlassen
Sie befunden aber hochnöttig, das Sie anstundt sich nacherFranckreicli aufimacheten, dan Er wiste, das die Jesuiter der lvho-nigin wurden in den Ohren liggen, vnd andere auch die HispanischeRencke nit ersparen, jn dieser Sachen etwas böses anzurichten,wan Er der Herr Marquis aber zur Khonigin kehme vnd den Ver-lauft recht thete referiren, Sollen Wir gewiss sein, das es bey demTractat verpleiben vnd Ihre Kön. W. denselben handthaben vnd vomErtzhertzog diese brauade nicht machen lassen wurden. Hatt aber vnserinnert, gebetten vnd anheimb gestellet, mit den Deputierten Ver-ordnunge zu machen, das doch interim dieser gueter populus mitgewaldt nicht vberfallen: sonderen gesichert sein möge.
Wir haben hierauff diesen bescheidt geben, das vnsere letzteInstruction vermögtte, jn diesem fhall, das der Rhatt nitt zumfrieden verstehen wolte, die newe whall für die handt zunhemen,vnd also das Statt Regiment (ohne welches die Versicherungsehwelirlich anzustellen) völlig wieder jn vorigen schwangh zu bringen.Solches dem Herrn nicht gefallen: sonderen begeret mit der Newerwhall, biss der Kon. W. relation geschehen, einzuhalten, Habenauch gerliaten vnd begeret, das E. F. Gr. vnd auch die burgerschafftetliche mit nacher Franckreicli schicken solten, wurde damittendie sache sehr befurdert vnd geholffen sein. Haben liiemitt endt-lich sich zurReiss begeben vnd Wir mit geburender Dancksagungedas Valete von Ihnen genhommen, zu fuess vnd zu Pferdt solen-niter Ihnen das gleidt geben biss auff die Grentzen des Landtszu Limburg, vnd sonsten alles mit Ihnen freundtlich abgangen,wie vnsere relation diss ferner mitbringet. Nach abschied! derKöniglichen Gesandten, haben mit den Deputirten der InterimsRegierung vns besprochen vnd eine formam directionis et regiminisIhnen vorgeschlagen, die Sie auch angenommen vnd obseruirenwollen, biss nach beschehner relation ein bessers mögte befundenvnd angestellet werden, Wir haben darbey Sie trewlich ermhannet,sich fein still vnd friedtsamb gegen menniglich zuerzeigen, kheinenewe tumultus oder thattligkheit anzufangen: sondern Ihre Sachenvleissig in Acht zu nhemen, vnd den glimpff welchen durch diesenTractat vnder authoritet des Khonigs von Franckreicli vnd meinergnedigster Chur vnd Fürsten erlanget, als ein wherdes Pfandt,woll zu verwliaren, Wolten verhoffen dieser Sachen wheiter sollezum besten khönnen gerliaten vnd geholffen werden, Wir haben