Druckschrift 
2 (1882)
Entstehung
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100
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mögen, wie Ihnnen zu solcher maynunge mehr rationes freundt-lich angedeutet.

Die Colnisch: vnd Burgundische haben woll etwas difficulletvher diess vnser anmuhten vorwenden wollen, jedoch rationibusconuicti, letzt dahin verstanden, das mit eignem Currier diesahn Ihre gnedigste Herrschafften wolten gelangen vnd bescheidtserwartten, vnd so lang die Execution suspendireri.

Damit wir gehoffet, es solte darausser khein vngelegenheiterfolget, vnd der Yerheischung nach, die Executio Mandati einge-halten sein vnd vnnser so gliar befuegtes begeren nimmer abge-schlagen werden khönnen.

So khombt doch gleich auff einen Mittag, wie Ich bey denFranzosischen Herrn Gesandten in communicatione gesessen, eingross geschrey, das Nemblich die Kayserliche Mandata hin vndtwieder durch die Statt ad portas et Valuas affigiert.

Dadurch ein erschrocklich lärmen vnder der Burgerschafftentstanden, den Affigenten zu thodt vorwundt, vnd einen anderen,der sich auch zu diesem Werck bi-auchen lasseix, gezwungen, dassdie Mandata wieder abreissen müssen.

Wir sein jn eill hinaus auff die Strassen gangen, die Burger-schafft gesteuret vnd zu ruhe ermhanet, Sonsten es sich änderstnicht ansehen lassen, als das ein gross blutbadt daraus entstehensollen. Haben Vns gleich woll grossen l-espect getragen vnd gehoergeben, Sonsten gewisslich die subdelegatos, die Jesuiter vnd denRhatt ghar thodt geschlagen betten.

Wir haben folgents diese processus gemelten subdelegatisetwas starck verwiessen, vnd sonderlich das es der genhommenerAbrhedt zu wieder gehandlett.

Wir haben aber vernommen, das von Brussell Ihnen Zeitungenzukommen, gleich die Khonigin von Franckreich Ihre Abgesandtenabfordern vnd zu Execution des Kayserlichen Mandati mit') gehel-ligen wolte, wie vns auch folgents selbst durch Sie angezeiget vnddiese eilfertige execution daher Ihren Siegell vnd fahrt genhommen.

Der Rhatt auch damitt gesteiffet worden, das gegen viel-faltige Yerheischungen wieder zu ruck gefallen, vnd hin vndwieder vnder die Bmger spargiret, als wan die Regierende Her-tzogen zu Gulielx mit diesem Tractat die Burgerschafft ghar zuaigen macheten, vnd der Statt Ihre frey: vnd gerechtigkheit be-nhomen wurde, jn mainunge hiedurch eine Trennung vnd Wieder-willen gegen Vns anzurichten. Wir haben aber des Rhats Thuer-

*) beijit in ber mir öorlicgenbeii 9l6(d)rift: mit, fott aber tuolff:nit fjetfjett.