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2 (1882)
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sich gefallen lassen; wie solches den Gesandten zugeschriebeh.Wie nhun die Burgundische vnd Colnische gesehen, das Mhan soghar Sie vorbeigangen, haben Ihre herschafften practiziret, das einKayserlich Aachts Mandatum zu wege pracht, welches executiondem Ertzhertzogen Alberto vnd Churfursten von Colin vnd vonIhren Chur: vnd Fr. Dhltt. wiederumb deren zu Aach anwesendenCommissarien subdelegando anbeuholen.

Welche solches den Khöniglichen Gesandten vnd auch Vnsvermeldet, dohe mehr sich Kayserliche subdelegatos genennet vndfast einstendig begeret, die Burgerschafft zu parition des •Kayser-lichen Mandati anzuweisen, Sonsten wurden Sie mit der Executionvortfahren müssen.

Wir haben zusambt Ihnen liierauff geantworttet, die Sachenwehren auss beuelch der Kon: W: jn Franckreicli vnd meiner gnedig-sten Chur vnd Fürsten verglichen vnd ein Tractat darüber aus-gerichtet, der dieser Statt vnd Burgerschafft gelegenheit nach,allerseitz pillig, vnd hetten Sie Selbsten gesehen, Avie grosse muhevnd arbeith es gekostet, ehe dan wir es so weith mit der so gharzerstoerter Burgersehafft bringen khonnen.

Dieweiln aber tempore emanati Mandati die Kay. Mayt.von alsolchen Tractatu nit berichtet gewesen vnd kheinen priuatpartheyen auch Ihre Sachen, whan schon dieselbe mit, Vrtheill vndRecht erörtert, guetlich zuuertragen nicht verbotten vnd Causastransactione sopitas nec Imperiali rescripto resuscitari oporteat.

Vielmehr aber dissfals propter pacem publicum conser-uandam einem Kkönig von Franckreich, einen Churfursten vonBrandenburgk vnd einem Pfalzgrauen bey Rhein solches zu thunvnd zwischen dem Rhatt vnd Burgerschafft von Aachen einenFrieden zu machen, freigestanden, Solches jn kheinem KayserlichenGesetz oder Mandato behindert oder verbotten sein khonne, vnd auchder Kay: Mayt. vnd eines jeden Recht ausstrucklich vorbehalten.

So theden Wir von Ihnen begeren mit bedraweter Executioneinzuhalten, bis die Kön. W. jn Franckreich vnd meine gnedigsteChur vnd Fürsten die Kay: Mayt. dieses getroffenen Tractats be-richtet, Avie Sie ein solches vnuerlengt thun wurden, vnd truegemhan ghar kheinen zweiuell Ihre Kay: Mayt. diese handlunge sichAvurten lassen gefallen, oder doch zu etAva milterer Verordnungesich bewegen lassen.

Wir khonten Vns auch khein anders einbilden, alss derChurfurst zu Colin vnd der Ertzhertzog Albertus dem Khönigjn Franckreich vnd hochsternanten Vnseren gnedigesten Chur:vnd Fürsten, Souill ehren vnd respect gern bezeigen solten, daszu alsolcher berichtunge der Kay. Mayt. frist vnd Aveill haben