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vncl delinquenten zu tractiren, do dieselbe Geistlieh, dem Geist-lichen Superiori, jm fall sie aber Weltliche, dem Domino Seculari,Yogt vnd Maioren, zu yberlieberenn, oder sonst nach gelegenheittzu relaxiren.
9, Der ErtzPriester oder Parrochian (jns gemein, der Prof-fion genandt so dem ') Archidiaeono Leodiensi Hasbaniae nominirtvndt von demselben Canonice jnuestijrt wirdt) die vorsorg vndbesatzungh der jn der Stadt Aach Pfarkirchen, vnd die Einsehunghdehren Kirchendiensten & Ministerij:
Zu dehme (Neben Ihme zugeordneten Vier Geistlichenn vndSieben Weltlichenn Sendtschelfenii welche zugleich das Sendtgerichtzu Aach constituiren) die aufsieht-, Jurisdiction vnd Correction,vber die Vbertretter guter Kirchischer Ordnungh vndt Satzungen.
Dergleichen die Cognition super Casus & Excessus Dissidijsiue diuortij Adulterii jncestus Stupri, Haeresis, Apostasiae & alioshisce similes.
Item vber Ehe vnd Testament Sachen also Irrungen vndgebrechen, die von wegen Zehenden vndt Wucherischen Contractenerstehenn,
Ynnd dann, wan Ein Weibesbilt eine andere gescholdenoder ohne Verwundung geschlagen vnd sunst anderer GeistlicherSachen tarn meri, quam mixti fori dermassen hat, Quod etiam sen-tentiae ab ipsis latae rem judicatam, Constituant nec ab ijsdemappellarj possit.
10, Ynnd dan zum Zehenden, das von der Scholastereien,die Vorsorge vnd aufsieht der Schulen dependiret.
11, Weiter zum Eilfften, das obg. Collationes & praesentationesfolgendz neben Concession, vbergebung vnd Erinnennung der Vog-teien Maioreien vndt Schultesiae zu Aach, auf clie Herzogenn zuGulich etc. kommen, vnd bey denselben noch heutiges Tags sein.
12, Yber diesem "wahr zum Zwolfften, das alss viell dieWeltliche Jurisdiction vnd Administration der Heilsahmen Justitiaebelangen, thut Mehrhöchstgedachter Carolus Magnus Imperator,darzu alssbalt nach obgedachten erbawung vnd fundirung vormeldterKirchenn Stiffts vndt Stadt Aach, darzu ein hochkonniglich Gericht,doselbst anbestalt hatt.
13, Zum Dreitzehenden, das dasselbige Gericht mit einenRichter, sonst Iudex officiatus Aduocatus Maior siue Villicus, derHerr Vogt vnd Maior jnstituirt vnd genandt, vnd VierzehenScheffenn bekleidet vnd gehalten wirdt.
') @§ utufs offenbar fjeijjcn: von dem, unb ift bag „von" burd)(gdjreibfetjlcr aiiggetaffeu.