Hohenloh.
schast gewendet hat. Von Hatt-stein, >11. Th. S. 73. des Sup-plements. Siebmachcr, 1. Th.S. 198. N. 3. Von Meding,II. 385. Humbracht, Tob. 279.
-Hohenloh. Leitet seine Ab-kunft aus d. herzogt, fränkischenHause, vom Bruder des t. Kö-nigs Conrad I. H. von Fran-ken, Eberhard her, und hat denNamen von dem in Ruinen lie-genden Schlosse Hohenlohe beiHollach und Uffcnhain in Fran-ken. VormalS gab eS nur 2.Linien, die Hohenlvh-Braunccki-sche, u. Hohenloh - Hvhcnlohische.Erstere erlosch im Jahre 1390.Die 2te theilte sich in die Lber-landische zu Wcikersheim u.Schil-lingsfurst, und in die Untcrlan-dische zu Neuenstcin und Wai-denburg. Erstere erlosch im I.1546 ganz, und von der letzternder Ast zu Neuenstcin 1550. Die3. Söhne des Gr. Georg zuHohenloh-Waldenburg theilten sichalso. Der altere überließ demmittlern die vorher besessenen va-terlichen, (oder waldenburgischenLande), die angefallenen neuen-fteinisch. Lande behielt er für sich.Weikcrsheim und Schillingsfürstbekam der 3te oder jüngste Brmder, der bald darauf starb, wo-rauf Weikcrsheim dem ältern u.Schillingsfürst d. mittlern Bru-der zufiel. So gab es nun 2.Hauptlinicn, die Neuensteinifcheoder evangelische, und die Wal-denburgische oder catholischc Li-nie, die in den Jahren 1744 d.Listen Mai und 1764 in denNeichsfürstcnstand (woraus sie oh-nedem entsprossen) erneuert ver-setzt wurden. Im Jahre 1803
verlieh der K. von Würtembcrgdiesem Fürstenbaus das Würtem-bcrgische Krön - Erb - Marschall-Amt des Königreichs. Die Ue-bersicht ihrer Linien ist diese:V. Die Neuensteinifche Haupt-linie erhielt die 1744 ausgeschla-gcne Erhebung in den Reichs -Fürstcnstand vom K. Franz 1.am 4. April 1764, für den je-desmal reg. Herren und derenältesten Söhne, u. theilte sich in:
1) Die Neuensteinifche. Diesewieder
a. in die Weikcrsheimer,die schon 1756 erlosch.
I). in die Oehringer Linie,die 1805 ebenfalls er-losch, vann in
2) die Langenburgische. Die-se theilte sich aber vormals3. Branchen, in a) dieHohenloh. Langenburgische,in /Z) in die Jngelsingische,und '/) in die Äirchenbergi-sche; alle 3. sind Mitbesi-tzer der neuenstcin - oehringi-schcn Lande.
L. Die waldenburgische Haupt-lim'c erhielt vom K. Karl VII.die Neichsfürsten-Würde, u. am17tcn August 1757 wurden ihreLande v. K. Franz I. zu einemunmittelbaren Fürstenthume er-hoben. Des Stifters 2. Söhnebildeten 1) die höh. waldenburg-bartensteinische (diese wieder a)die hohenl. waldenburg - barten-steinische, und 6) die hohenloh.waldenb. jagstbcrgische Linie; 2)die hohenl. waldenb. schillings-fürstische Linie. Nach crfvlgtcrMediatisirnng find sammtl. Li-nien Standesherren in Würtcm-berg, und der Bruder des F. v