— Z1S —
Diele der zartesten Bande sind durch sie für immer gclösctworden.
Der Graf war noch durch seinen Vater Joachim undseinen Vetter Albrecht zum Administrator der von GrafHeinrich X. gemeinsam ererbten Landgrafschaft Baar,auf die Dauer von 12 Jahren bestellt worden; er ver-waltete anch, in Folge testamentarischer Verfügung, dieVormundschaft über die Söhne Albrechts, Christoph undVratislans, nach dem Tode des Erster». Der Kaiser be-stätigte ihn darin im Jahre 1603. Zwischen beiden, Fried-rich und den Vettern, kam im Jahre 1609 zu Wien einVertrag zu Stande, welcher die gegenseitigen Ansprücheregelte. Christoph und Vratislans gestatteten noch fürzwölf fernere Jahre die gemeinsame Verwaltung der Land-grasschaft, und dem Grafen Friedrich ein Einkommen von1500 Gulden; sich selbst behielten sie eine gleiche Summevor. (') Unmittelbar hierauf leistete Erstcrer den Eid aufdie Familicnpakta, in der Art, wie sie in späterer Zeitvon allen Gliedern beschworen worden sind. (°)
Sonderbar genug, gerieth der Mann, welcher der Kö-nige und Fürsten und seiner Verwandten Zutrauen bisan sein Ende besaß, mit dem eigenen ältern Sohne, Wil-helm, noch in den letzten Jahren seines Lebens in unan-genehme Erörterungen, worüber wir gleich unten berichtenwerden.
Nachdem Graf Friedrich noch im Jahre 1617 eine Ge-sandtschaft nach Dresden übernommen, starb er daselbstden 8. August. Seine Leiche ward nach Heiligenberg abge-führt und in einem großen zinnernen Sarge beigesetzt. DieGrabschrift selber schildert die vorzüglichsten Ereignisse und
1') Urk. vom IS. März. (F. H,-A. Nro. 453.)
O Urk. vom 19. März. (Nro. 460.)