Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
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und Gewissen zuwider, geschehen solle. Was bat sichdaö römische Reich, die übrigen Königreiche und Länderbei so beschaffener Kondition und Prozeß in allen Hand-lungen,'Bescheiden, Resolutionen gegebenen Privilegiisund Immunitäten anders zu versehen, als daß sie nurzur Gelegenheit und Gefallen gehalten werden, dadurchuothwcndig die ganze Polytia künftig fallen, und dasMißtrauen erwachsen und zunehmen muß.

»Ob nun wohl ich eine gerechte gute Sache, auch wohlweiß, wie Gott alle diese gestraft, so ihre gegebene Wortebei Seite gesetzt, und ohne alle gegebene Ursache, alleinihnen zum Vorthcil nnd Kontento, so hochbetheucrteKom-paktata gebrochen: so will mir doch gebühren, auch dasMeine in dieser Sache zu thnn, und die Mittel nicht zuunterlassen, damit ich und meine Lander, auf andere Weiseals bisher» geschehen, mochten künftig .versichert werden.

«Wann dann ich zu Euch ein sonders gnädigstes Ver-trauen : also Hab' ich Euch, was ich der Kaiserl. Ma-jestät rc. und des von Braunschweigs L.,; auch letztlich de-uen beheimischen Offizieren und Defensoribus zugeschrie-ben, hiemit derbalben kommuniziren wollen, damit ihr Euchalsbald in bester Eil als immer möglich, meinetwegenvon Hans erheben und zu dem von Röhenberg begeben,hiebeigelegtcs Kredcnzschrcibcn (dessen Kopia Ihr gleich-falls zu empfangen) überantworten, und nach dieses Ver-laufs geschehenen Jnformirung, Euch mit ihme berathen,was mir weitcrs zu thun ftp, und sonderlich ihne dahindisponiren wollen, damit er die bewußte Defensores so-wohl, als Andere fleißig crmahne, mir die wirkliche billigeund verschriebene Assistentin»! eilends zu erzeigen, undals dieser Servitut, auch unaufhörlichen und unleidlichenProzeß uns damit auf einmal zu erledigen.

»Dann ich keinen Zweifel trage, da I. Kaisers Maj.