Ehe schritt. Ihre Stiefkinder schlössen, im achten Jahrenach des Vaters Tode, einen Vergleich mit der Gräfin,da über das Testament von 1631, wie bei solchen Verhält-nissen nicht anders zu erwarten ist, mannigfache Zwistesich erhoben hatten. Die Harrach'schcn Erben— vcrmutlstichwar Laviuia mittlerweile gestorben verzichteten ans dieHerrschaft Kornhaus, wie auf die Hänscr zu Prag undWien, und eben so auch auf die Hälfte der vermachtenMobilien; dagegen verstanden sich die Fürstenbcrgischcn zueiner Nundsnmmc von 20,666 Gulden in einzelnen Ratenzahlbar. Sämmtliche Fahrhabe der Gräfin wurde zwischenHarrach und Fürstenberg zu gleichen Portionen vertheilt.Für die inzwischen abhanden gekommenen Stücke aus derVer/asscnschaft hatte erstcres keinen Ersatz zu leisten; Al-brecht dagegen empfing noch ein kostbares Kleinod zum vor-aus, als Andenken an seine Stiefmutter. Die Fürstenberg'-schcn traten die Hälfte des von Camillo Gonzaga seinerTochter einst zugesicherten Hcirathsgutes, oder viclmebr dennoch nicht ausbezahlten Rest von 26,666 Dukatis, zu Gun-sten der Harrach'schcn Erben ab. Erster? verstehen sich über-dies dazu, das von Vratislaus hinterlassene und theilweisversetzte Silbergeschirr für sich allein einzulösen und allevorhandenen Schulden zu tilgen; letztere aber, die vonder Mutter in spevie herrührenden Scknilden auf alleinigeRechnung zu übernehmen, auch zu Bezahlung der von Vra-tislaus früher gemachten eine Summe beizutragen. (') Aufdiese billige und einfache Weise schieden beide Häuser ver-söbnt von einander nach achtjährigem, höchst unangeneh-mem Zcrwürfniß.
Vratislav's hinterlassene Kinder waren außer dem SohneAlbrecht aus 2. Ehe: Eleonore Katharine und Franz
(,') Nry. 741 F. H.-Zl.