Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
163
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der Geschichte des Landes mitgethcilt im Zusammenhangefinden.

Die Bestätigung in den alten Privilegien hatte er noch,wie wir schon angezeigt, von K. Mar. (1510) erhalten;eine neuerliche erfolgte durch K. Karl V. zu Augsburg,im Jahre 1550. (') Ein wichtiges, neues Recht, die Mit-gliedschaft der reichsgräflichen, ordentlichen Reichsdepu-tation war ihm (1555) noch zu Theil geworden, (') nach-dem er fünf Jahre zuvor, gemeinsam mit Hugo vonMontfort, als Vorstand des Kollegiums von Schwabeneine nicht mindere Auszeichnung empfangen hatte. (^)Jenes Recht, Anfangs nur auf seine Person beschränkt,ward nachmals, durch eine Bestimmung des westphälischenFriedens, auch auf alle Glieder der Fürsteuberg'schen Fa-milie ausgedehnt. ( )

Noch erwähnen wir frommer Stiftungen zu Gunsten derPfarrkirche zu Donau-Eschingen; (°) des Vergleiches, wel-chen er, aus Auftrag Karls V., in dem Erbstreit zwischenBaumgärtncr von Hohen-Schwangnau und Erbach, uudFriedrich von Gravenegg (1556) gestiftet; (°) einer demKardinal-Bischof zu Augsburg geleisteten Bürgschaft (1557).

An Ehren und Verdiensten, au schönen Erinnerungen

(') Urk. Dat. Augsburg 11. Okt. Nro. 335.»

(') Augsb. Reichs tags-Rezeß v. I. 1555.

(') Rezeß v. 1. Zuni 1550.

C) Art. V. § 1. (F. H.-A. Nro. 336.) Schon zuvor waren zuSpeyer (1564). zu Frankfurt (1571), endlich (1600) zu Speyerdiese --inkomparablen Prärogativen in possessoria« bestätigtworden. Der Deutsche lebte und starb gelröstlich auf Titelnund Prärogativen, wäyreud der Franzose Land, Geld, Leuteund Rubm ihm wegnahm.

(') Nro. 336.--

(') Nro. 339.