Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
156
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Händen. Zu diesem Schritte hatten den Grafen Albrcchtsehr dringende Geldverlegenheiten bestimmt.

Diese Verlegenheiten stellten sich abermals ein, und Erz-herzog Friedrich nahm die günstige Gelegenheit wahr,in die schöne Besitzung sich einzudrängen. Er streckte demGrafen eine bedeutende Summe vor, und ward von dem-selben, ohne Wissen des rechtmäßigen Mit-Jnhabers, Hugosvon Werdenbcrg, ans die Grafschaft Hciligenberg mit derBestimmung versichert, daß sie nach dem Tode Albrechtsihm allein zufallen sollte. Nun traf sich aber der Umstand,daß Hugo, noch bei Albrechts Lebzeiten, durch den Pfalz-grafen am Rhein, Herzog Otto von Baicrn, welcher zugleichdie Stelle eines Kaiserlichen Hofrichters bekleidete (1409),für die bezahlten 290» Mark Goldes, nicht nur auf Hei-ligenbcrg immitirt, sondern auch (1413) durch Kaiser Si-gismund zu Chur von neuem mit der Grafschaft belehntworden war. Entrüstet über solch treuloses Ränkcspiel undüber unwürdige Erbschleicherei, suchte er sein wohlerwor-benes Recht geltend zu machen. Es war aber der Erzher-zog der Machtigere und griff, alsbald nach Albrechts Tode,mit beiden Händen zu, auf den alten Spruch sich ver-lassend : »Lsati poz5ickontes!«

Allein die Nemesis kehrte bald für dieses und für anderesim Hause des Herzogs ein. Hugo hatte den König, wäh-rend seines Aufenthalts zu Konstanz, um die Ermächtigungangegangen, das ihm Geraubte mit gleicher Gewalt demAnmaßer wieder entreißen zu dürfen. Es traf sich, daß derHerzog für politische Unbesonnenheiten in die Acht undAbcracht verfiel, und von allen Seiten Jedermann Zugriff,welcher irgend einen Anspruch zu machen, oder irgendein Gelüsten zu befriedigen hatte. Der Graf gesellte sichohne Säumen der Zahl seiner Widersacher zu und machtesich, mit den Waffen in der Hand, zum Besitzer von Hei-