IV
Vorwort.
nicht entbehren wird. Auf diese spätere Arbeit muss ich gleich-falls verweisen, wenn die Genealogen sowohl über die Fragenach dem Werth der Wappen für die Erkenntniss der Ab-stammung, als auch über eine ihnen vielleicht ganz neueTheorie vom Generationsnexus der einzelnen Familien nur An-deutungen finden, und die volle Begründung vermissen. Hierwar nicht der Ort zur gründlichen Besprechung beider Punkte,zumal der zweite ohne die Vorführung vieler Stammtafeln nichtrecht verständlich zu machen ist.
Woher der Text der einzelnen Abtheilungen genommenworden, ist in den Vorbemerkungen zu denselben angezeigt.Der Abtheilung V: „Vasallen-Tabellen des Preussischen Pom-merns de 1756 und 1804" konnte in der Abtheilung VI überSchwedisch-Pommern nicht ein Material von gleichem Werthezur Seite gestellt werden, da in den Pommerschen ArchivenVasallen-Tabellen oder auch nur Huldigungs-Register vonSchwedisch-Pommern nicht vorhanden sind. Vielleicht wirdhierfür das Stockholmer Archiv später eine Ergänzung liefernkönnen. Die Abtheilung VII ist, wie auch die Vorbemer-kung sagt, zwar nach amtlichen Ermittelungen gearbeitet,macht aber auf keine volle Zuverlässigkeit Anspruch, wie dennschon Ergänzungen und Berichtigungen, welche zum TheilHerr von Bohlen auf Bohlendorf mitzutheilen die Güte hatte,nachgetragen werden konnten.
Der Antheil, den der Unterzeichnete an der Herausgabedieses Werkes nahm, beschränkt sich auf die Abtheilungen I— V. A mit Ausschluss von III.C.D und IV.C.D. Die Abthei-lungen III.C.D, IV.C.D und V.B bis VII, sowie die beidenRegister sind von Herrn Rratz bearbeitet.
Die Abweichungen von der gewöhnlichen Schreibart einigerVornamen fallen allein dem Unterzeichneten zur Last.
Stettin, den 4. Februar 1863.
Dr. Klempin.