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Bd. 1, Abth. 6 (1878) Flaggen
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FLAGGEN.

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nur dann geführt werden, wenn kein Commandozeichengeliisst ist. Die von einem Kgl. Marineoffizier befehlig-ten Handelsschiffe dürfen ihn ebenfalls führen.

6) Nationalflagge.

Tafel 48. 49.

Dänemark.

Tafel 48.

1) Königliche Flagge; Verli. = 7:111/2. vonSeide, wird am grossen Mast der Kriegsschiffe gehisst, wennSe. Maj. der König, II. MM. die Königin oder die Königin-Mutter an Bord ist und mit 27 Kanonenschüssen vonallen Kriegsschiffen am Platz begrüsst. In Ermangelungeiner Kgl. Flagge wird die Kriegsflagge mit dem Natio-nalwimpel darunter am grossen Mast gehisst. Das Kgl.Boot trägt die Kgl. Flagge im Bug und dieselbe wird,ebenso wie oben salutirt. Die Kgl. Flagge wird auchfür die Prinzen und Prinzessinnen gebraucht, mit 21 Schüs-sen von einer Escadre, mit 27 von einem einzelnen Schiffsalutirt. Fremde Prinzen und Prinzessinnen werden voneiner Escadre mit 15, von einem einzelnen Schiff mit21 Schüssen salutirt.

2) Kriegsflagge. Höhe: 3,75 M.; Länge: 7,165 M.Flaggenzipfel = li/ 2 der Länge der äusseren Rechtecke= 3,013 M. lang. Kreuzspitze = i/ 7 der Flaggenhöhe= 0,536 M. Die Quadrate am Mastliek = 3/ 7 der Flag-genhöhe = 1,607 M.; die äusseren Rechtecke: Höhe = 3/ 7der Flaggenhöhe = 1,607 M., Länge derselben = s/ +ihrer eigenen Höhe = 2,009 M. Sie wird täglich amHeck aller Kriegsschiffe gehisst.

3) Flagge des Marineministers; Verb. =7 : HV2. Wird mit 15 Kanonenschüssen begrüsst, wennderselbe an Bord eines Kriegsschiffes steigt,

4) 5) Dieselben Dimensionen hat die Flaggedes Vizeadmirals und Contreadmirals, sie werdenim gleichen Fall mit 9 resp. 7 Kanonenschüssen begrüsst.

6) Co mm andofl agge ist die Kriegsflagge, wirdgehisst am grossen Mast für den Admiral (Salut 15 Ka-nonenschüsse) am Fockmast für den Vizeadmiral (Salut13 Kanonenschüsse) und am Besanmast für den Contre-admiral (Salut 11 Schüsse). Letztere werden von denbeiden äusseren Schiffen der Escadre abgegeben.

Mit verringerten Dimensionen führt der Admiral dieseFlagge auch am Bug seines Bootes. Steigt der Admiralan Bord eines Kriegsschiffs, so wird er mit 10 Kanonen-schüssen begrüsst.

Der Kriegswimpel ist gespalten auf i/ 3 derLänge, das Kreuz = >/ 6 der Länge; er wird nur vonKriegsschiffen am grossen Mast geführt, darf indess auchvon Handelsschiffen geführt werden, wenn sie die Liniepassiren.

6) Postflagge, am Heck aller für Post und De-peschen bestimmten Schiffe.

7) Flagge und Triangel der Zollfahrzeuge(Verb. = 7 : IH/2 resp. 1 : 3) am Heck resp. grossenMast aller Zollfahrzeuge gehisst, der Triangel trägt imhorizontalen Kreuzbalken auch die Inschrift: KGL.TOLDKRYDSER.

8) Inspectionsflagge, darf nur von Fahrzeugen,an deren Bord sich ein Offizier, betraut mit der Inspi-zirung der Leuchtthürme und Baken, befindet, geführtwerden.

Tafel 49.

1) Flagge der Ostind. Compagnie; Yerh. =7 : II1/2; wird von allen Schiffen derselben an der Gaffelgehisst; statt der Lettern: DOP auch öfters PON. Manhat die Absicht diese Flagge zu ändern in eine Kriegs-flagge mit einem weissen Stern im Obereck.

2) Flagge des Hafenkapitains; Yerh. =

I. 6.

7 : 111/2; darf nur vom Capitain des Hafens auf derRhede von Kopenhagen als Bootsflagge geführt werden.

3) Flagge der Grönland. Compagnie. DieFahrzeuge derselben führen sie an der Gaffel und amgrossen Mast eine ähnliche Standarte, wie die Commando-standarte mit den Buchstaben K. G. H. im horizontalenKreuzbalken.

4) Handelsflagge Nr. 2 (Verh. = 7:ll l /-2); ge-führt von denjenigen Handelsschiffen an der Gaffel, welchedie Linie passiren oder nach Ostindien fahren woilen. DieHandelsschiffe, welche in's Mittelländische Meer segeln,dürfen sie am Heck führen.

5) Handelsflagge Nr. I (Verh. = 2:3). Ge-führt von allen Handelsschiffen, welche keine andereFlagge führen.

Höhe = 3,75 M., Länge = 5,625 M., Breite desweissen Streifens = 1 / 7 der Höhe = 0,536 M., die Qua-drate am Mastliek = 3 / 7 der Höhe = 1,607 M.

6) Lootsenflagge; Verh. = 2:3. Wird amsichtbarsten Punkt des Schiffs gehisst, um einen Lootsenzu rufen.

Auch die Lootsenboote hissen dieselbe.

7) Commandostandarte; Verh. = 1:3*). Ge-hisst für den Commandeur einer See-Division (Geschwa-derchef) am grossen Mast, salutirt mit 9 Kanonenschüssen.Er darf diese Flagge auch auf seinem Boot im Bug, mitder Nationalflagge im Heck führen.

8) Die Dänische Quarantaineflagge ist qua-dratisch und ganz grün.

Tafel 50 52.

Schweden und Norwegen.

Tafel 50.

1) Kgl. Flagge von Schweden. Verh. =3,50 : 7,86. Bestimmungen ganz wie bei der Nor-wegischen (s. unten).

2) Kgl. Flagge von Norwegen. Verh. =2 : 5. Roth, dreigespalten, mit dem weissbordirten Nor-wegischen blauen Kreuz; im Obereck die Kreuztheilun-gen der schwed. Flagge; in der Mitte des Kreuzes dasvollständige Kgl. Schwedisch-Norwegische Wappen.

Dieselbe wird nebst dem Kgl. Wimpel (zweizipflig,rotli mit weissbordirtem blauen Balken, am Flaggenstockzunächst ein weisses Quadrat mit dem Wappen überzwerch,dann (3 fach so breit) eine Union mit den Kreuztheilun-gen (Verh. = 1 : 120) am grossen Mast : gehisst, sobaldder König, die Königin, Königin-Wittwe, Kronprinz undKronprinzess oder ein anderer Kgl. Prinz oder Prinzessin(letztere ohne den Wimpel) sich an Bord eines Kriegs-schiffs oder eines Bootes befinden.

Sobald eine der vorbenannten Königl. Personen aufder Rhede erscheint, sind die Kriegsschiffe vor Anker be-flaggt, ein Theil der Mannschaften auf den Raaen undjedes Schiff salutirt: die Kgl. Majestäten mit 32, dieKronprinzl. Herrschaften mit 28, die übrigen Prinzen undPrinzessinnen mit 24 Kanonenschüssen. Im Augenblick,wo Se. Maj. oder einer der anderen Herrschaften einSchiff passirt, werden sie durch 4 Hurrahs und:Es leboder König" von den Mannschaften begrüsst, die Wache-präsentirt, die Tambours schlagen Marsch. Beim Ver-lassen des Schiffs dieselben Honneurs.

3) Schwedische Kriegsflagge, gehisst täglich

*) In all den zweigespaltenen dänischen Flaggen be-trägt der weisse Kreuzbalken = i/ 7 der Höhe, die beidenVierecke am Flaggenstock = a/ 7 6er Höhe, die äusserenVierecke haben eine Länge von s/ 4 ihrer Höhe, die Spitzenl'/s mal die Länge der äusseren Quadrate.

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