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Bd. 1, Abth. 6 (1878) Flaggen
Entstehung
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Vorwort.

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Dem ursprünglichen Plane des Neuen Siebmacher'schen "Wappenbuchs gemäss, soll dieAbtheilung 6. des I. Bandes die gesammten (jetzigen und früheren)Flaggen und Banner"enthalten.

Das ist nun zwar sehr leicht gesagt, die Ausarbeitung aber stiess auf so enormeSchwierigkeiten, dass wir nur auf den wiederholten dringenden Wunsch des Ilerrn Verlegers unsentschlossen, dieselbe in Angriff zu nehmen.

Sehen wir vorläufig von der Abtheilung:Banner" ab, deren Vollendung einer späterenZeit vorbehalten bleibe, so bleibt uns die Abtheilung:Flaggen."

Was sollen wir darunter aber anderes verstehen können (abgesehen von den persönlichenFlaggen der Monarchen und Mitglieder der (Fürstenhäuser, die ja auch auf Schiffen gebrauchtwerden) als die Schiffsflaggen?

Nun berühren sich aber, abgesehen von den Flaggen, in denen Wappen erscheinen,die Gebiete der Heraldik und der Nautik so entsetzlich wenig, da wir die übrigen Flaggen derSchiffe doch eben nur als Signalzeichen ansehen können, dass wir sehr bedenklich waren, wie esmöglich sei, die Ausarbeitung zu leiten.

Endlich entschlossen wir uns, da wir von den entsetzlichen Abweichungen der zahl-losen im Handel befindlichen fast durchgängig grundfalschen Flaggenkarten uns über-zeugen mussten, ein wenn auch für das heraldische Publicum weniger interessantes, so dochimmerhin vielleicht nicht ganz uninteressantes und speziell der Nautik zum Nutzen gereichendesWerk, das erste seiner Art auf Grund amtlicher Quellen, anzufertigen.

Diese amtlichen Quellen, deren Benutzung uns Se. Excellenz der Königliche Staatsminister,Chef der Kaiserlichen Admiralität, General von Stosch, in liebenswürdigster Weise zu gestattendie grosse Güte hatte, wofür wir unseren pflichtschuldigsten Dank auch hier zu bekunden nichtverfehlen, waren:

1) Die nach den durch Kaiserlich Deutsche Consulatsbeamte an Ort und Stelle in allenLändern der Erde angefertigten und der Kaiserlichen Admiralität übersandten Flaggen-skizzen gezeichneten amtlichen Flaggenzeichnungen, circa 200 Blatt.

2) Das Flagg- und Salutreglement für die Kaiserlich Deutsche Marine.

3) Diverse der Bibliothek der Kaiserlichen Marine entnommene Special-Flaggenwerke, z. B.über England und Etussland, sowie ein immerhin dankenswertes, von einem FranzösischenAdmiral vor circa 20 Jahren edirtes Tjniversalüaggenwerk, dem wir die amtlichenBestimmungen über den Gebrauch der Flaggen in den verschiedenen Ländern der Erdeentlehnten.

Dass wir uns, da wir einmal auf das internationale Gebiet der Schiffs-Flaggen gekommenwaren, nicht auf Deutschland oder Europa allein beschränken durften, liegt auf der Hand, ebenso