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[1] (1822) [Hauptwerk]
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XVIII
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XVIII Vo «.ERINNERUNG.

Gefahren mit eisernem Mntlie und heroi-scher Hingebung begegnen, und- desStaates Schild und Schwert zugleich denfeindlichen Kriegsdamon dem Vaterlande ge-fesselt zu Fiifsen legen.

Frommt aber gleich das Bemühen die-ser Edlen dem Staatsverbande unmiltelbaund haben sie daher gleich die ersten uivorzüglichsten Ansprüche auf die Dankbekeit ihrer Mitbürger, auf Auszeichnung tuUnterscheidung von Seite gerechter Staa 1Verwaltungen, so sind doch auch jene Clasen von Staatsbürgern, welchen ihr Beiuldie heilige Pflicht, nach Kräften zum Best-des Ganzen, und zum Heile ihrer Mitbürgermitzuwirken, nur mittelbar auflegte, nie!minder würdig, den Dank des Vaterlandes,und die lohnende Ermunterung der Regenten zu empfangen *).

*) Vorzüglich liefs es sich die Oesterreichische Staats-verwaltung eben so sehr durch Gerechtigkeits-liebe, als durch die eifrigste Bemühung, alle Ta-lente und Kräfte sämmtlicher Staatsbürger zur Er-reichung ihrer erhabenen und wolilthätigen Zweckezu benützen, von jeher ausgezeichnet, eifrigst