XVIII Vo «.ERINNERUNG.
Gefahren mit eisernem Mntlie und heroi-scher Hingebung begegnen, und —- desStaates Schild und Schwert zugleich — denfeindlichen Kriegsdamon dem Vaterlande ge-fesselt zu Fiifsen legen.
Frommt aber gleich das Bemühen die-ser Edlen dem Staatsverbande unmiltelbaund haben sie daher gleich die ersten uivorzüglichsten Ansprüche auf die Dankbe ■keit ihrer Mitbürger, auf Auszeichnung tuUnterscheidung von Seite gerechter Staa 1Verwaltungen, so sind doch auch jene Clasen von Staatsbürgern, welchen ihr Beiuldie heilige Pflicht, nach Kräften zum Best-des Ganzen, und zum Heile ihrer Mitbürgermitzuwirken, nur mittelbar auflegte, nie!minder würdig, den Dank des Vaterlandes,und die lohnende Ermunterung der Regenten zu empfangen *).
*) Vorzüglich liefs es sich die Oesterreichische Staats-verwaltung — eben so sehr durch Gerechtigkeits-liebe, als durch die eifrigste Bemühung, alle Ta-lente und Kräfte sämmtlicher Staatsbürger zur Er-reichung ihrer erhabenen und wolilthätigen Zweckezu benützen, von jeher ausgezeichnet, — eifrigst