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Alphabetischer Nachweis (Adressbuch) des in den preussischen Staaten mit Rittergütern angesessenen Adels
Entstehung
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Alphabetischer Nachweis

(Adressbucli)

des

mit Rittergütern angesessenen Adels.

Die unter dem 10. September, 15. und 20. October 1840 verliehenen Standes-Erhöhungengehen auf die männliche und weibliche Descendenz ersten Grades über, werden jedoch inden weiteren Graden nur insofern vererbt, als die Söhne des Begnadigten in den ritter-inässige'n Grundbesitz des Vaters wirklich succediren oder selbst einen solchen Grundbesitzin den Königlichen Landen erwerben. Sic gehen bei der Descendenz zweiten Grades undbei den folgenden mit dem Verlust des Grund-Eigenthums gleichfalls wieder verloren. Dieertheilte Grafen-Würde soll dagegen nur auf denjenigen unter den Descendenten übergehen,welcher in den alleinigen Besitz des väterlichen Grund-Eigenthums gelangt; ferner nur als-dann, wenn dies ererbte Grund-Eigenthum das gegenwärtige oder mindestens dem letzternan Umfang und Rechten gleich und in den K. Landen belegen ist, und sie gilt endlich nur fürdie Dauer solchen Grundbesitzes, mit dessen Verlust sie in der Person des letzten Besitzerserlischt. Allerh. Erlass vom 10. September, 15. und 20. October 1840. An den Staats-Minister v. Bochow.