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9 (1870) (Steinhaus - Zwierlein)
Entstehung
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einverleibte]! Herrschaft Sternenfels mit den Schlössern und DörfernZaberfeld, Oehsenburg, Leonbronn, Michelbach und einigen Höfenbesassen Glieder der Familie auch den grössten Theil der später inden Desitz der Grafen v. Katzenellenbogen gekommenen Güter undBurgen Blankenborn, Stocksberg und Braunburg, nebst der Schirm-vogtei über das Cistercienser Kloster Kirnbach, in welchem sich auchdas Erbbegrabniss fand. Auch war das Geschlecht zu Unter-Rixingen,Diessenbach und Eschelbronn begütert. Von diesen Besitzungengingen jedoch im Laufe der Zeit die mehrsten, theils durch Fehdenund Schenkungen, theils durch Vermählungen und Entäusserungenin andere Hände über und nach 1749 (Kaufbrief vom 10. Febr. d. J.)wurde das Geschlecht durch den Lelmherrn, den damals regierendenHerzog Carl Eugen von Württemberg, veranlasst, den Rest derStammgüter Letzterem käuflich zu überlassen. Als einer der Erstendes Stammes wird Hans v. Sterncnfels genannt, welcher 1114 demConcil zu Basel beiwohnte. Höhere Ahnherren des Geschlechts sindConrad und Wernher v. St. , welche in einem Kaufbriefe von 1267,welcher ein Beweis für die Ritterbürtigkeit der Familie ist, auf-treten. Mit diesem Conrad und Wernher beginnt denn auch die fort-laufende Stammreihe und namentlich ist Wernher durch seinen Ur-enkel, Dieter v. St., gest. 1377, ein Stammhalter des Geschlechts ge-worden. Von den Söhnen desselben war Hänel v. St. Vogt im Zaber-gau: ein Amt, welches schon in frühster Zeit in der Familie gleich-sam erblich war. Sein Urenkel, Georg v. St., Rath des Grafen Eber-hard V., kommt zugleich als Richter am württemberger Lehenhofevor. Von seines Urenkels (Georgs, gest. 1612) jüngerem Sohne,Johann Adam, herz. Württemberg. Rath und Voigt im Zabergau, gest.1619, stammen die jetzigen Freih. v. Sternenfels im 7. und 8. Gliedeab. Sein Urenkel, Bernhard v. St., herz. Württemberg. Rath, Ober-hofmeister und Obervogt zu Nagold u. s. w., starb 1702 und hinter-liess aus zwei Ehen, zuerst mit Catbarina v. Menzingen, gest. 1685und später mit Eva Kechler v. Schwandorf, gest. 1709, neben sechsTöchtern, fünf Söhne, von denen nur der zweite Sohn, Johann Bern-hard v. St. herz, württemb. Oberst, gest. 1737, den Stamm dauerndfortsetzte. Aus Johann Bernhards Ehe mit Christiane Sidonie v.Schell, verw. v. Dossau, stammten zwei Söhne: Ludwig Bernhard,herz, württemb. Geh. R.atli und Hofmarschall, gest. 1781 und CarlAlexander, kurpfälz. Kämmerer, gest. 1788, A r on denen nur Letzterer,kurpfälzischen Kämmerer, aus der Ehe mit Marie Luise v. Wetzel,männliche Nachkommen hatte und durch den jüngsten seiner dreiSöhne, Carl Freih. v. St., nächster Stammherr aller späteren Gliederder Familie geworden ist. Wenn auch die Freih. v. St. seit 1749nicht mehr im Besitze ritterschaftlicher Güter waren, so stand den-selben doch nach der oben erwähnten Kaufurkunde jederzeit dasRecht zu, das aus dem Güter-Erlöse gebildete Fidei-Commiss-Stamm-Capital wieder zum Ankaufe liegender Güter zu verwenden. Die-selben besitzen somit, statt der Lehengüter, ein Lehen-Capital undhatten, nach der früheren deutschen Bundesacte, Antheil an der