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3 (1861) (Eberhard - Graffen)
Entstehung
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Friesen, Freiherren und Olafen. Reichsfreiherrn- u. Grafenstand.Freiherrndiplom vom 15. Aug. 1653 für Heinrich v. Friesen, Herrnauf Rötha etc. und für die Söhne desselben, Heinrich (II.) und Carlund Grafendiplom von 1702 für Julius Heinrich Freiherrn v. Friesen,k. k. General - Feldzeugmeister, Commandanten zu Landau etc.—Altes, unter dem Namen Friese oder Friess schon nach Anfange des13. Jahrb. in der Schweiz bekanntes-und um Basel begütertes Adels-gesehlecht, aus welchem mehrere Sprossen zu Ende des 13. oder imAnfange des 14. Jahrh. die Schweiz verliessen, sich nach Ober-Sach-sen wendeten und sich wohl zunächst auf dem Lehengute Kauern beiRonneburg (Herzogth. Sachsen-Altenburg) niederliessen, doch ist dieälteste Urkunde über den Besitz dieses Gutes erst von 1488, in wel-chem Jahre Kurfürst Friedrich III. zu Sachsen und Johannes Herzogzu Sachsen einen Carl v.. Friesen mit Kauern belehnten. Eine ältereUrkunde ist ein im k. sächs. Staatsarchive befindlicher Lehenbriefvom Markgrafen Friedrich dem Streitbaren zu Meissen, durch wel-chen Heinrich v. Friesen 1409 mit dem Gute Köttwitz bei Dohna be-lehnt wurde. — Das Gut Kauern stand der Familie einige Jahrhun-derte zu und wird als Stammsitz angenommen, aus welchem mehrereLinien, welche im Laufe der Zeit wieder ausstarben, hervorgingen.Carl v. Friesen kaufte 1592 von den Pflugk's das Rittergut Rötha mitdem dazu gehörigen Städtchen, den Vorwerken zu Podsehütz und Es-penhein und den Dörfern Thecka, Goschwitz, Grossgötschau und Es-penhain und wurde der nächste Stammvater der Linien, von welchendie noch blühenden zwei Hauptzweige des Geschlechts stammen. DerSohn desselben, Heinrich, geb. 1578, brachte, s. oben, mit seinenSöhnen, Heinrich (II.), gest. 1689 und Carl (II-), gest, 1686, denFreiherrnstand in die Familie. Vom Freiherrn Heinrich (II.) stanimteFreiherr Julius Heinrich, welcher, s. oben, in den Reichsgrafenstandversetzt wurde. Letzterer, gest. 1706 alsk. k. Geneial-Feldmarschall,bekannt durch die 1703 erfolgte tapfere VertheidigungderFestungLan-dau u. durch die 1705 ermöglichte Einnahme derFestungDrusenheimvon den Franzosen, war mit einer Marquise deMontbrun vermählt, auswelcher Ehe Graf Heinrich Friedrich entspross. Derselbe, k. poln. u.kursächs. Geh. Cabinets-Minister, Generallieutenant, Gouverneur zuDresden etc., vermählte sich 1725 mit Augusta Constantia Grf. v.Cosel, welche ihm die Herrschaft Königsbrück in der Ober-Lausitzzubrachte. Von seinen beiden Söhnen, von welchen der eine jungstarb, schloss Graf August Heinrich, Standesherr zu Königsbrück u.k. franz. Marechall de Camp, 29. März 1755 zu Paris die gräflicheLinie. — Freiherr Carl (II.) s. oben, kursächs. Geh.-Rath und Consi-störial-Präsident, Herr auf Rötha, Cotta bei Pirna etc., war mitJustine Sophie v. Rahe vermählt, stellte 1668 das im 30jährigenKriege verwüstete Schloss Rötha in jetziger Gestalt wieder her underwarb zu demselben den bei Borna gelegenen, die Abtei genanntenWald. Der Enkel desselben, Freiherr Christian August, gest. 1737,kursächs. Generallieutenant, verm. mit Maria Charlotte v. Meisebug,hatte von seinem Grossvater das Gut Cotta geerbt, da sein gleichna-