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Suppl. 1 = 5 (1842)
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W a. p p e n.

Das Wappen fiir «las gesammte Geschlecht hat ein quadrirtesSchild, und in dessen erstem und viertem goldenen Felde zweischwarze und zwei silberne, wechselsweise an einander geschobeneBalken, im zweiten und dritten silbernen Felde aber einen oben undunten abgestumpften rothen Baumzweig, mit einem rothen Blatte anjeder Seite, an einem sich beugenden kurzen Stiele. Auf dem llelmeruht ein goldgekrönter, blau angelaufener, rollt ausgeschlagener, freioffener Turnierhelm mit goldenen Biigeln, über welchem zwischenzwei goldenen, mit drei schwarzen ßalken belegten Büffelhörnern einviereckiges, an jeder Hcke mit einer goldenen Quaste geziertes, mitder Spitze auf dem Helme in die Höhe gerichtetes, rothes Kissenschwebt.

Das Grafen-Diplom vom 6. Juli 1798 bestimmt jedoch für dengräflichen Zweig dieses Geschlechts, als Wappen, ein quadrirtes, un-ten spitzig anlaufendes, in Gold gefasstes Schild, mit einem derglei-chen Herzschildlein, welches letztere das Wappen der Altstadt Bran-denburg, bestehend aus einem Thore mit vier Thürmen, an derenbeiden mittleren ein schwarzer ausgebreiteter Adler zu sehen ist, zurKrinnerung des Antheils, den 1 Ferner Graf v. V. im Jahre 1157 ander Eroberung der Stadt Brandenburg gehabt hat. Das Herzschihlist mit einer Grafenkrone geziert. Das Hauptschild aber so, wie beimWappen des ganzen Geschlechts bereits angegeben ist, jedoch istnoch an der Spitze des Schildes ein blaues Feld eingeschoben, worinsich zwei kreuzweise über einander liegende Bischofsstäbe befinden.

Auf dem Schilde ruhen drei goldgekrönte, blau angelaufene, rothausgeschlagene, frei offene Turnierhelme mit goldenen Biigeln undanhängendem dergleichen Kleinod. Ueber dem mittlem grössernschwebt zwischen zwei Büffelhörnern ein rothes Kissen, wie beimWappen des gesainmten Geschlechts, nur ist noch auf diesem Kissender königl. preussische schwarze Adler mit ausgebreiteten Flügeln undgoldenen Kleestengeln, einer goldenen Krone, Schnabel und Füssen,in dem rechten einen goldenen Zepter, in dem linken den Reichsapfelhaltend, abgebildet. Aus dem rechten llelme ragt ein geharnischterArm, einen goldenen Ring zwischen den Fingern haltend, hervor, undauf dem linken zeigt sich ein ausgebreiteter schwarzer Adlerflügel.

Als Schildhalter steht zur Rechten ein ganz geharnischter Ritlermit rothem Mantel und Federbusch und mit einem entblössten, mitder Spitze zur Erde gekehrtem Schwerte, zur Linken aber ein Bärmit einer goldenen Krone.

Viebalin, die Herren von, Bd. IV. S. 296.

Aus dieser adeligen Familie stehen gegenwärtig im preussischenStaatsdienst: der Ober-Regierungsrath v. V. zu Arnsberg, der Land-und Stadt-Gerichts-Director v. V. zu Brandenburg, der Land- undStadt-Gericllts-Director v. V. zu Soest. Karl v. V. ist Justiz-Com-missarius und Nolarius in Siegen. Es führt diese adelige Familieim rothen Schilde einen goldenen Eichenstamm, der drei Eicheln unddrei Blätter treibt. Der Helm ist mit einem roth und goldenen Bundebelegt, aus dem ein Stier wächst. Decken roth und Gold,

Vi et seil, Herr von.

Der königl. preussische Major und Adjutant des Prinzen Friedrich