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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Honstedt.

Quiriniis v. H., des schwäbischen Reichs-Kreises gewesenen Oberstenüber ein Regiment zu Pferde und nachherigem General-Major in-nigl. preuss. Diensten, ausgestellt, und wird darin bezeugt, dass, lautdem Archiv, diese Familie bereits 1657 in das Reichs-SchwäbischeRitter-Consortium aufgenommen worden, und damals schon der Oberst-Lieutenant Ouirimis v. H. das Inimatriculations-Document d. d. Reut-lingen den 25. Juni 1657 erhalten habe, indem er 16 Agnaten vonVater und Mutter Seite nachgewiesen. Dieses letztere Document theilen wir hier im Auszug mit:

Wir der freien unmittelbaren Reichs-Ritterschaft in Schwabendes Theils am Neckar-Schwarzwald und ürtenau erbetene Director,Ruthe und Ausschuss, auch gesaminte adelige Mitglieder, fügen hier-mit männiglich zu wissen; demnach der Wohledelgeborne GestrengeHerr Ouirimis v. II. etc. Oberst-Lieutenant kurz verwichener Zeit vondem Durchlauchtig Ilochgebornen Fürsten und Herrn Ulrichen Her-zogen zu Wiirtemberg als beede adelige Rittergüter Weikenburg undSultzen an sich gebracht, dessenwegen bei Uns schriftlich eingekom-men und nicht allein ermeldte uralte Frei-Adelige Rittergüter bei Un-serer Kitter-Directorio beständig zu conserviren sich erkläret, sondernzumalen auch Uns allen Fleisses ersucht, wir wollten Ihm, HerrnOberst-Lieutenant, auch für seine Person in Unsre Adelig und Rit-tet liehe Gemeinschaft und Consortium zu reeipiren und zu immatri-culiren belieben: massen er dann seine Adelige Geburt, Stand undHerkommen von Vater und Mutter mit Sechszehn Agnaten dargestelltdarzuthun Willens, dass daran einiger Mangel nicht erscheinen wer-de etc. Und nun wir dies sein Vorhaben und Begehren wohlbefugtund für ganz billig angesehen und erkennen, weil bevor es oft hochgelähmt worden, was massen Kr der höchstlöbl. Krone Spanien invielfältigen blutigen Occasionen ohngescheut eigener Leib- und Le-bensgefahr mit herzhafter Grossmüthigkeit getreue Kriegsdienste zuseinem unsterblichen Lobe geleistet und noch leisten thue; Als thunwir hiermit Ihn, Herrn Obrist-Lientenant Quirimtm v. H., sammt sei-nen ehlichen Descendenten und dero Erbes-Krben und Nachkommenutriusque sexus Unserer Frei-Adelig und Ritterlichen Gemeinschaftincorpoi'iren und zu Mitgliedern auf und annehmen, dass Sie also hin-fühl o aller und jeder Adeligen Ehr und Würden, Freiheiten wie dieNamen haben mögen personaliter et realiter gaudiren und geniessen,theilhaftig und fähig sein sollen und mögen, dagegen uns versehend,es werde mehr Wohledelgedacliter Herr Oberst-Lieutenant, ingleichenseine eheliche Descendenten und Nachkommen der löblichen Reichs-Ritterschaft Stand, Dignität, Ehr, Würden und Nutzen mit Rath undThat suchen, fördern und conserviren; Schaden und Nachtheil aberwenden helfen, sodann Kaiserl. Maj. allerunterthänigsten Gehorsamleisten, nicht weniger die gemeine Ritterliche Ordnungen, Statutenund wohl hergebrachte Gewohnheiten alles Fleisses beobachten, inspecie auch dieses Ritter-Viertels-Verfassungen, Vereinigungen undAusschreiben getreulich nachkommen und geloben, die Ritter-Steurenund Anlagen willig beitragen und sonst überall sich tapfer und löb-lich, wie adeligen Mitgliedern in allweg gebühret und wohl anstehet,verhalten sollen. Worauf wir Ihn, Herrn Oberst-Lieutenant Quirinumv. 11. zu Unsem Ritterlichen Conventen zu beschreiben, ad sessioneinet rota zu admittiren, auch Ihm und seine Ehrliche Nachkommen mög-lichst zu schützen und zu mainteniren nicht unterlassen werden. Des-sen allen zu Urkund u. s. w."

Wir bemerken hierbei, dass dieser Quirinus v. II. eine geborneStreif v. Löwenstein zur Ehe gehabt und der Urgrossvater des in un-