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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Dzingel Eberstein.

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Dzingel, die Herren von, Bd. I. S. 453.

Diese Familie wurde nicht 1716 geadelt, sondern sie erhielt unterdem 10. Jan. 1716 ein Erneuerungs-Diplom ihres Adels. Der von unserwähnte Alürecht Balthasar v. D. starb 1718 mit Hinterlassung vonvier Söhnen. Von ihnen starb Michael Balthasar v. D. 1766 als Majorin Magdeburg. Ein Enkel, Georg Balthasar v. D., war 1806 Ritt-meister bei Köhler Husaren und starb 1821 als Major a. D. Ein an-derer v. D. blieb 1806 als Lieutenant des Regiments v. Grawert aufdem Felde der Ehre. Das Wappen ist in unserm Artikel nichtrichtig angegeben. Diese Familie führt im goldenen Schilde und aufdem gekrönten Helme einen Wolfskopf, blutend auf einen Degen ge-spiest. Decken Gold und schwarz.

Dziwanowski, die Herren von.

Julius v. D. war Unter-Woywod von Culrn und hatte eine v. Po-bolowska zur Gemahlin. Aus dieser Ehe lebten zwei Töchter, Jo-hanna und Theresia, und zwei Söhne, lgnaz und Dominil;, M. s.König's Sammlungen.

JE.

Eben und Brunnen, die Freiherren und Herren von,Bd. II. S. 99.

Ein vor uns liegendes freiherrliches Wappen dieser Familie zeigtim quadrirten Schilde nebst Mittelschilde folgende Rilder: Im erstengoldenen Felde ein viereckiges Polsterkissen; im zweiten silbernenFelde den doppelten Reichsadler; im dritten blauen Felde einen ge-harnischten Arm, der ein Schwert hält, an dessen Spitze eine Kogelsteckt; im vierten Felde das adelige v. Eben u. ßrunnensclie Wappen.Das Mittelschild zeigt einen aufrecht stellenden Löwen. In v. Meiling(III, 113) und Siebmacher haben wir nur das adelige Wappen gefunden.

Eberstein, die Freiherren von, Bd. II. S. 101.

Das Wappen ist noch genauer folgendermassen anzugeben: Eineingebogener, auf der einen Spitze stehender Triangel, an jeder Eckemit einer silbernen Lilie besetzt. Die Lilien sind heraldische (fran-zösische) , welche an Stengeln, wie im Adels-Lexikon gesagt ist, nichtvorkommen. Eine Linie der Freiherren v. E. fühlt im Mittelschildedes quadrirten Schildes das adelige Wappen; im ersten und viertenFelde den Mohrenrumpf und im zweiten und dritten Felde eine Krone. Die Freiherren v. E. genannt v. Düring führen ein zweimal indie Länge und einmal in die Quere getheiltes Schild (also sechs Fel-der) und ausserdem noch ein Mittelschild. Dieses letztere ist gekrönt