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Bellicuin — Beneekendorf.
Kommen gestorben war, erbte Werner daselbst alle Familiengüter undsetzte sein Geschlecht zahlreich in diesem Lande l'ort- Auf die Linievon Johann fielen dagegen alle Besitzungen seines Bruders Dietrich,so dass dieser zuletzt alleiniger Erbe der Güter Stellicht, Häuslingen,und der Burglehne zu Rethem und Hoya ward. Zur Vermeidungaller weitern Streitigkeiten in der Erbfolge wurde zu Ahlden am26. Juli 1647 ein Becess zwischen den Vettern in Lüneburg und Kur-land abgeschlossen, mittelst welchem „fiir jetzt und alle künftige Zei-ten festgesetzt wurde, dass, so lange ein männlicher Nachkomme deraltern Behr'schen Linie in Deutschland vorhanden sei, demselben vor-zugsweise die allhier eröflnet werdenden Güter zufallen sollten, so wiedenn auch die Behr'schen Güter in Kurland der dort befindlichen Fa-milie so lange allein zu Theil werden sollten, als dort ein männlicherLelmserbe vorhanden sein würde. Uebrigens wollten sie vor wie nachin der Gesammtbelehnung an beiden Orten bleiben, und die in Kur-land ihr Anrecht an den Expectanzen behalten, die dem weilandGrossvoigt Dietrich B. ertheilt worden." — — Im Jahre 1624 erhieltdie Linie in Deutschland das Krbküchemneister- und Erbschenken-Amt des Fürstenthums Lüneburg.
In der im Jahre 1634 in Kurland gehaltenen Kitterbank habensich die ,,von Behr" nicht vor derselben gemeldet, geniessen aberdoch durch die zur Zeit des Ordens im Lande empfangenen Giiter-Belehnungen und Bekleidungen von Aemtern und Würden alle die demIndigenats-Adel zukommenden Rechte und Vorzüge.
Sie theilen sich gegenwärtig in folgende Linien:
1) Ed wählen, das älteste Familiengut, gehörend Adolph Wer-ner v. B., geb. den 29. Decbr. 1810. Er ist unvermählt und hat nureinen Bruder Alexander , Friedensrichter zu Goldingen. Zu dieserHauptlinie ist die Nebenlinie von Strieken zu rechnen, welches freieGut von Georg Werner besessen wird, der mit Julie Marie von Noldemehrere Söhne gezeugt hat.
2) Popen und Schleek; diese Stammgüter bildeten früher ver-schiedene Linien, sind aber jetzt in einem Besitzer, Karl Werner,vereinigt. Er ist seit dem Jahre 1835 mit einer Gräfin von der Wenge,genannt Lambsdorif, vermählt.
3) Virginahlen und Ugahlen ; diese Majorate erbte vom Vater undVaterbruder, Ernst Friedrich, geh. 1795, dem von Justine von Gran-didier mehrere Sprösslinge erblühen.
Das Wappen der Herren v. B. ist ein von der linken zur rechtenHand gehender schwarzer Bär, der die rechte vordere Tatze in dieHöhe hebt, im silbernen Schilde. Auf dem Helme eine goldene Säulemit fünf Pfauenfedern; vor der Säule ein schwarzer Bär, gerade sowie im Schilde. Die Helmdecke schwarz und silbern. In alten Ur-kunden, z. B. vom Jahre 1323 kommt aber auch der Bär gehend, aufzwei gegitterten horizontalen über einander liegenden Balken, oderüber zwei horizontal liegende Schachbrete, vor.
Bellicum, die Herren von.
Gerhard v. B. war kurbrandenburgscher Oberst und Commandantv. Friedeberg.
Bcncckendorf, die Herren von.
In Preussen besass der Landschaftsralh Johann Otto v. IL zu-erst das Gut Kaimkallen bei Heiligenbeil in Ost-Preussen, später dasStammgut des erloschenen alten Geschlechts derer v. Ilindenburg-