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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Buntlclow Bartcnslcbcn.

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litten. Diese Familie führt oder führte im rotlien Schilde drei Halb-monde. Zwei Greifen halten das Schild.

Bandelow, die Herren von.

Ein Zahel v. 13. kommt im 14. Jahrhundert als Besitzer von Ze-chin, im heutigen Kreise Lebus gelegen, vor. Er verkaufte aber seinKigenthuin an das Bisthum Lebus und lebte am Hofe des MarkgrafenWaldemar. Einige Ritter ans diesem Hause kommen in Karl IV.Landbuche vor, namentlich S. 166 u. 198.

Band einer, die Herren von, Bd. T. S. 172.

v. B. auf Weitenhagen im Regierungsbezirke Cöslin erhielt imJanuar 1838 den Johanniter-Orden.

Baranowski, die Herren von, Bd. I. S. 172.

Diese adelige Familie besitzt auch im Regierungsbezirke Blom-berg Güter, Rzegnowo und Sobieszernie gehören namentlich diesemHause an, der letztere Rittersitz ist das Kigenthuin des Kammerge-richts - lieferendarius Stanislaus Mathias Nepomuk v. B.

Bartcnslcbcn, die Herren von, Bd. I. S. ISO.

Von diesem Geschlechte, das zu den ältesten und ansehnlichstenHäusern in der Mark Brandenburg und in Niedersachsen gehörte, woes an der Aller auf dem Schlosse Wolfsburg seinen Sitz hatte, sinduns von einem Freunde der Genealogie nachfolgende nähere Nach-richten zugekommen, die zum Theil auch der Freiherr von Krohnein seinem nicht in den Buchhandel gekommenen, auch nicht vollen-deten, und daher seltenen genealogischen Werke giebt. Die Genea-logen leiten dieses Geschlecht fast insgemein von ßardone her, derzu den Zeiten ICarl's des Grossen den Ritterstand erworben. VonGünzcl v. B. wird einhellig gemeldet, dass er in Heinrich's des Lö-wen Kriegsdiensten wider die aufrührerischen Wenden sich tapfer ge-halten und daher zum Grafen von Schwerin erhoben worden sei. Ertrug zur Schlacht vor Demmin, wo über dritthalb tausend Wendenblieben, nicht wenig bei. Er zog im Jahre 1170 mit Heinrich demLöwen in das gelobte Land, und starb 1206- Er hatte vier Söhne,von welchen Friedrich im Jahre 1237 Bischof zu Schwerin wurde, undHeinrich, Graf zu Schwerin, das Geschlecht fortpflanzte. Dieser tliatein Gelübde, ins gelobte Land zu ziehen. Um nun während diesesZuges sein Land und seine Gemahlin in Sicherheit zu wissen, nahmer den Schutz des Königs Waldemar II. von Dänemark in Anspruch;allein Waldemar missbrauchte die Gastfreundschaft. Als nun der Grafvon Schwerin aus dem gelobten Lande wieder zurück gekommen war,nahm er den Schein der Zufriedenheit mit König Waldemar an, be-gab sich zu ihm auf eine Insel (von Einigen Lytha genannt, unweitder Insel Kühnen), ritt mit ihm auf die Jagd, und täuschte also denKönig vollkommen durch sein Benehmen. Allein, als Waldemar einesAbends ermüdet aus einer Schlacht zurück kam, und sich in ein nichtweit von dem Hafen gelegenes Haus begab, liess Graf Heinrich , daalle nach reichlich genossenem Mahle und trunken vom Weine in tie-fem Schlafe lagen, den König sammt seinem Sohn binden, aufseinSchilf bringen, und nach Schwerin überführen, von wo aus er ihngelänglich nach Danneberg setzte und nicht eher losliess, bis der-