Druckschrift 
4 (1842) P - Z
Entstehung
Seite
125
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Zeroinski Zierotin. 125

selbst in beschränktem Maasse und ganz nach ihrem freien Gutdünkenins Leben rufen, deshalb einige Stiftsstellen besetzen und das Institutso weit ausdehnen, als dies für jetzt möglich ist, ohne dass die Stilterin sich ihrer ganzen Revenuen enläussern darf. Die Kreiin v. Zed-litz ist selbst erste Aebtissin, Fürst Hatzfeld, General-Landschaftsdi-rector in Schlesien, Ehrencurator, Graf v. Zedlitz auf Rosenthal ver-waltender Stiftsprobst, jedoch während Lebzeiten der Frau Stifterin ohneGehalt. Die ersten Stiftsstellen selbst per testamenlum.

7. Das Stiftskreuz aus einem achteckigen, weiss emaillirten Kreuzemit rothem Mittelschilde. Auf dem Avers dieses Mittelschildes ist diesilberne Schnalle das uralte Wappenzeichen aller Zedlitze ange-bracht, auf dem Revers in Gold die Ruchstaben G. F. v. Z. DasKreuz hängt an einer Freiherrenkrone und wird an einem hellblauengewässerten Bande mit schmaler silberner Flinfassung getragen. DieFräuleins tragen das Kreuz in der Bandschleife an der Schulter, Cu-rator und Probst um den Hals, die Aebtissin bei feierlichen Gelegen-heiten von der rechten Schulter zur linken Seite nebst einem ähnli-chen Stern auf der linken Brust.

8. Die jedesmalige Aebtissin soll eine adelige Wittwe aus den be-vorzugten Familien sein. Das Stift wählt sie aus drei von dem Cura-tor und Probst vorzuschlagenden Candidatinnen. Ist keine solche Wittwevorhanden, so wird eine der Fräuleins gewählt. Die Aebtissin reprä-sentirt die Guisherrschaft und übt in Gemeinschaft mit dem Probst undunter seiner Zuziehung alle gutsherrlichen Rechte aus. Die eigentlicheHauswirthschaft leitet die Aebtissin allein, muss jedoch dem Probstedie Hausrechnungen zur Prüfung vorlegen.

9. Diejenigen Personen, welche direct oder indirect dieses Statutanfechten, sollen nie irgend einen Vortheil davon für sich oder ihreNachkommen beziehen können, sondern förmlich und auf ewige Zeitenmit allen Ansprüchen excludirt werden; sie mögen nun zu den oftge-nannten Familien gehören oder nicht.

D. Das Haus Schwa-rzwaldau.

Die früher freiherrl. v. Czettritzschen Güter Schwarzwaldau, Con-radswalde , Gablau u. s. w. gingen durch Kauf vor einigen Jahren anOtio Freiherrn v. Z., früher Herrn auf Fischbach, über. Derselbe starbim Jahre 1841, und seine Wittwe, eine geborene v. Arnim, so wie dieKinder besassen bis jetzt die genannten Güter.

E. Das Haus Boguslawitz.

N. N., Freiherr v. Z., königl. Landrath des Kreises Wartemberg,Herr auf Boguslawitz, ist vermählt und hat Kinder.

Zeroinski, die Herren von, B. IV. S. 370.

Einer v. Z. besitzt das Gut Jerskowitz im Kreise Lauenburg. Die-ser Edelmann ist auf der angegebenen Seite irrthümlich Zernowski ge-nannt. Er ist mit einer Grälin v. Klingsporn vermählt.

Zierotin, die Grafen von.

Nach einem vor uns liegenden Abdruck zeigt das Wappen desGrafen v. Z., Freiherrn v. Lilgenau, im gespaltenen Schilde rechts in