Druckschrift 
4 (1842) P - Z
Entstehung
Seite
344
Einzelbild herunterladen
 

344

Wittgenstein.

Wittgenstein von der Engelbertschen Linie. Graf Ludwig v. Saynliatte drei Söhne. Er bestimmte 1(507, dass der älteste derselben,Georg, von der Grafschaft Wittgenstein das Amt Berleburg, die Herr-schaft Homburg, das Ilaus Bruch bei Dierdorf und die HerrschaftNeumagen an der Mosel, der zweite, Graf Wilhelm, die GrafschaftSayn, der jüngste, Graf Ludwig, von der Grafschaft Wittgenstein dasAmt Lasphe mit dem Schlosse Wittgenstein erhalten sollte. Sie wur-den die Stifter der heute noch blühenden drei Hauptlinien. Diesedrei Brüder trafen eine Erbvereinigung, und setzten fest, dass allevon ihnen, oder ihren Nachkommen ererbten und erworbenen GüterFamilien-Fideicommiss sein sollten. Ludwig, der älteste der dreiBrüder, wurde der Stifter der Hauptlinie Sayn-Wittgenstein-Berleburg,welche mit den Enkeln des Stifters in drei Speziallinien zerliel, näm-lich: 1) in die fürstliche zu Berleburg, welche Kasimir, der am 5.Juni 1741 starb, gründete, 2) in die grätlich Karlsburgische, derenStifter, Karl, am 18. Januar 1749 starb, und ?) in die grällich Lud-wigsburgische, deren Gründer, Ludwig, am 24. Febr. 1750 mit Todeabging. Graf Christian Ludwig, von der ältesten Speziallinie zuBerleburg, Enkel des Stifters derselben, ward vom Kaiser Joseph II.im Jahre 1792 in den Reichsfürstenstand erhoben. Diese Linie ver-lor durch den lüneviller Frieden die Herrschaften Neumagen undHemsbach; sie wurde von dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803durch eine Jahresrente von 15,000 Gulden (jetzt von Preussen zahlbar)entschädigt, Sie besitzt das Amt Berleburg, die Herrschaft Homburgan der Mark, deren standesherrliche Gerechtsame im Jahre 1821 vonPreussen mit 100,000 Thalern abgekauft worden sind, ferner das HausBruch bei Dierdorf, Zehnten und Gefälle in Medebach. Sämmtliche Be-sitzungen stehen unter preuss. Staatshoheit.. Von der dritten oder lud-wigsburgischen grällichen Speziallinie) wurde der russische FeldmarschallLudwig Adolph (in. s. weiter unten) im Juni 1834 vom Könige von Preussenin den Fürstenstand erhoben. Wie wir oben erwähnten, iiel 1007 beider Erbtheilung die Grafschaft Sayn an den Grafen Wilhelm, welcherStifter der zweiten Hauptlinie, Sayn-Wittgenstein-Sayn wurde. SeinSohn, der Graf Ernst, starb 1633 und liinterliess nur zwei Töchter,Ernestine und Johannelte, welche sich in den Besitz von Sayn zu setzenwussten. Ernestine erhielt Sayn -Hachenburg, das mit ihrer Tochter1673 an das burggrällich Kirchbergsche Hans, und von diesem imJahre 1799 an Nassau-Weilburg überging. Johannettc dagegen erhieltSayn-Altenkirchen. Sie vermählte sich mit Johann Georg, Herzog zuSachsen - Weimar - Eisenaoh , und errichtete einen Vertrag, durch wel-chen ihr Besitzthum 1741 nach dem Absterben des Sachsen-Kisenaoh-schen Mannsstammes an das Haus Brandenburg- Onolzbach gelangte.Durch den Reichsdeputations - Ifauptschluss von 1803 wurde es anNassau-Usingen überwiesen, Der zweite Sohn des Stifters dieserHauptlinie, Graf Ludwig All/recht, pflanzte seinen Stamm fort, seineNachkommen sind aber seitdem ohne Grundbesitz. Einiger Ersatzfür diesen Verlust wurde ihnen dadurch, dass sich 1803 Nassau-Usin-gen verpllichtete, ein Capital von 300,000 Gulden und eine Jahres-rente von 12,000 Gulden ihnen zu zahlen, - Die dritte Hauptliniedes Hauses ist die von Sayn- Wittgenstein -Wittgenstein oder Hohen-stein. Den Beinamen Hohenstein fuhrt sie von den Herrschaften Lohraund Klettenberg, die den im Jahre 1593 ausgestorbenen Grafen vonHohenstein gehörten. Der Stifter dieser Linie ist, wie wir erwähnten,Graf Ludwig der Jüngere. Sein Sohn, Graf Johann, wurde von Kur-brandenburg mit den beiden genannten Ilohensteinschen Herrschaftenbelehnt, und diese Linie führt seitdem, obgleich Kurfürst Friedrich III.von Brandenburg sie schon im Jalire 1699 wieder zurück erkaufte,