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4 (1842) P - Z
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Weickmann Weiss.

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in die Niederlande nnd in Oestreich verbreitet. Das gleichnamigeStammhaus der Familie liegt bei Regensbnrg. In Baiern besass sieJahrhunderte hindurch das Erbkämmereramt des Stifts Freysingen.Degenhart v. W. war 1410 Bischof zu Freysingen. Der kurkölnischeAst schreibt sich, nachdem er nach dem Erlöschen der baierschenLinie in dem Besitze der Herrschaft Glan folgte, Weichs-Glan, derwestphäüsche dagegen Weichs-Wenne, und der niederländische Weichs-Geisteren. Gaudenz v. W. brachte in der zweiten Hälfte des 16.Jahrhunderts die Reiclisfreiherrenwürde an sein Daus. Clemens, Frei-herr von und zu "Weichs, Herr zu Wenne, Landdrost in Westphalenund Director der westphälischen Ritterschaft, starb im Jahre 1815.Von seinen Söhnen war Franz Philipp Ferdinand, Freiherr v. W., Dom-herr und Domkellner zu Paderborn, auch Paderbornscher GeheimerRath (gest. 1787). Maximilian Friedrich, Freiherr v. W., Herr aufRoesberg bei Bonn und Weichs an der Glan, ist Geheimer Rath, Di-rector der Regierung zu Arnsberg und Domherr zu Münster, WilhelmAnton, Freiherr v. W., war Domherr zu Hildesheim (gest. 1816) undCaspar Karl, Freiherr v. Weichs-Wenne, ist mit der Reichsgräfin MarieAnne v. Hoensbroick vermählt. In dieser Ehe sind mehrere Söhneund Töchter geboren.worden.

Anmerkung. Nach einer uns zugekommenen Notiz aus den Rhein-provinzen theilen sich die Freiherren v. W. auch in die ältere, Wigu-laische und in die jüngere, Engelhardische Linie, zu welcher letzternder oben erwähnte Max. Friedrich gehört.

Das Wappen derer v. W. besteht in einem durch einen Spitzen-schnitt in drei Theile zerfallenden Schilde; die beiden oberen Fehlersind Silber, das untere schwarz. Auf den beiden Helmen, die dasSchild trägt, sitzen auf einem rollten Kissen zwischen oben silbernen,unten schwarzen Adlerfliigeln zwei Alfen, sich in mit Gold eingefasstenSpiegeln beschauend. Die Freiherren v. W. führen ein quadrirtesWappen. Die Felder 1 und 4 zeigen das v. W.'sche Wappenschild,die Felder 2 und 3 sind in schwarz und Gold getheilt; im schwarzenTheile liegt ein doppelter silberner Hausanker. Dieses Schild trägtdrei Helme. Ueber dem rechten gekrönten erhebt sich ein silbernerHundskopf zwischen schwarz und golden getheilten, mit drei rothenSeeblättern und dem Hausanker belegten Adlerflügeln; der mittlereHelm ist der v. W.'sche; der dritte gekrönte Helm trägt einen golde-nen gekrönten Adler. M. s. auch Ilobens, II. S. 281.

W c i c k in a ii ii ? (ckli) die Herren von.

Eine adelige Familie in West-Preussen. N. N. von Weickmannist Geh. Reg.-Rath und Oberbürgermeister in Danzig. Ein anderer v.Weickmann ist Landschafts-Deputirter und Herr auf Kokoschken.

W c i in a 11 n, Herr von.

Kurfürst Friedrich Wilhelm der Grosse ertheilte dem cleve-mär-kisclien Kanzler Daniel Weimann am 15. April 1661 ein Bestätigungs-diplom seines Adelstandes.

Weiss, die Herren von.

1) Der König Friedrich Wilhelm II. ertheilte dem damaligen Cor-net im Ilusarenregiinente v. Goeckingk Dav, Ileinr, W. am 16. Octbr.v. Zedlitz Adels-Lex. IV. 21