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4 (1842) P - Z
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Sinncr Skal.

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und die auf schwedischen und polnischen Documenten, wie anderwei-tigen Archiv-Papieren von der kurländ. Ritterschaft attestirte Stamm-tafel der Freiherren v. Simolin.

Sinncr, die Herren von.

Ein altes Patriziergeschlecht der Stadt und Republik Bern, wel-ches von dem berühmten Geschlechte der Schinner im Canton Wallisseinen Ursprung herleitet. Peter von S. war schon 1402 Mitglied desGerichts zu Bern, und Stammvater des noch lebenden Geschlechtes.Von seinen Sühnen, Hans und Heinrich , war Letzterer ums Jahr 1454Kathsherr oder des grossen Raths Mitglied und Herr zu Balm, Bür-geln, Moresried und Tschingen im berner Oberlande. Das Geschlechthat viele hohe Stellen in der Stadt und Republik bekleidet, undFrankreich, Oesterreich und den Niederlanden wohlverdiente Staabsof-iiziere gegeben. Johann Rudolph war 1696 Schultheiss der regieren-den Stadt Bern, und da er in dem neufchäteler Successionsstreite denKönig Friedrich I. von Preussen besonders zur Erwählung durch sei-nen Einüuss begünstigte, so wurde er auf des Königs Fürwort vomKaiser Joseph I. mit sich und seiner Nachkommenschaft in den Reiclis-freiherrnsland erhoben. Er hinterliess sechs Sohne, von denen Abra-ham, Landvoigt zu Lenzburg (1710), 1715 Vater von Friedrich wurde,der die von seinem Vater in der Provinz Waadt 1736 erkaufte Freiherr-schaft Grandcourt wieder verkaufte und 1771 regierender Schultheissvon Bern wurde. Nach dem Tode seines Collegen, des SchultheissenAlbert Friedrich von Erbach, im Jahre 1788, der den schwarzen preus-sischen Adlerorden getragen hatte, machte er bei dem Könige vonPreussen die Verdienste seines Grossvaters und die seinigen um des-sen königl. Haus geltend, und erhielt diese Auszeichnung zugleich mitdem neu erwählten berühmten Schultheissen von Steiger. Bekanntlichverbot ein Gesetz der Republik Bern ihren Patriziern, die seit 150Jahren erhaltenen Diplome fremder Fürsten im Lande geltend zu ma-chen, und daraus entstand eine Art Missverhältniss zwischen diesenneu erhobenen Geschlechtern und dem alten Adel. Dies bewog dieSchultheissen Sinner und Steiger und den Seckelmeister Frisching, einDecret in Anregung zu bringen, dass allen patrizischen Familien ge-stattet sein solle, das von ihrem Namen vorzusetzen, welches sie auchohne Widerstand der ältesten, von jeher mit dem von sich schreiben-den Geschlechter erhielten, bei vielen anders Denkenden aber unge-rechten Spott und Unwillen zur Folge hatte, Leu , Schweizer Lex.XVII. S, 187 185, May, bist, milit. de la Suisse VII, p, 158159,

Silk, die Herren von.

Die von Silk, auch Zirk, gehörten zu einem uralten rheinliindi-schen Geschlechte, dessen Stammhaus das zwischen Trier und Metzgelegene Städtchen Silk ist. Schon im Jahre 1288 war ein v. SilkBischof zu Utrecht, Gegenwärtig kommen keine Edelleute aus diesemHause vor. Salver, S. 267. Gaulle, 11. Th. S. 1722 u. s. w,

Skal, dio Herren von.

t f ^' le stammen aus dem uralten und vornehmen Geschlechte derGialen v. Burghaus in Baiern und Scliala in Oesterreich, namentlich