Puttlitz.
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Im Jalne 1373, Sonntags nach Lätare, helieh Markgraf OttoBordiert und Otto, Gebrüder Edle Herren 7 .11 Puttlitz, mit dem Erb-Marschallamte; dieser Original-Lehnbrief ist noch vorhanden und nochjetzt bedient sich der Senior der Familie des Titels: „Erbmar-schall der Kurinark."
Die Familie zu Puttlitz hatte zwar wegen ihrer anderweitigenBesitzungen bald Mecklenburg, bald Brandenburg als Lehnsherrn an-erkannt, sie behauptete indessen wegen der Herrschaft Puttlitz ihreunmittelbare Reichs-Standschaft, und weigerte sich der vielen Auf-forderungen, Drohungen und Anreizungen des Bischofs von Havelbergungeachtet, das Lehen bei einem der gedachten Fürstenhäuser zu re-cognosciren. Im Jahre 1438 indessen gab d.e Familie ihre Unmittel-barkeit auf, behielt jedoch ihren Titel, und führt auch das späterhinerst in Gebrauch gekommene Prädicat „Hochgeboren" bis auf diejetzigen Zeiten. Das oben angezogene Manuscript enthält hierüberS. 589 Folgendes:
„Nachdem wir nun gemeldet, was etwan in dem Stifte Havelbergvorgegangen und hierdurch auf nnsern Hauptzweck, die Herrn zuPuttlitz betreffend, wieder zu kommen, so ist in dem Jahre 1438 einIlaupt-Actus vorgegangen, indem die Herrn 7 ,11 Puttlitz solenniterviI■ er ihre Herrschaft die Lehn von dein Stifte Havelberg genommen.Ehe dass davon weiter melde, muss einführen, was unter den Puttlitz—sehen Nachrichten aufgezeichnet linde, also lautend: Nach Herrn Cas-par oder Jaspers Gansens Tode, welcher ungefähr in den Jahren 1423oder 24 geschehen, hat Bischof Otto (von Rohr) zu Havelberg vomHerrn Caspar Gansens Sohne verlanget, ihre Herrschaft Puttlitz vonihm und dem Stifte zu Lehn zu empfangen, dessen sich die Herrnzu Puttlitz geweigert und vorgeschiitzet, dass sie unmittelbare Lehn-stände und Herrn des Reichs wären, sich unter andern auch auf dieReichs-Matrikel de anno und undenklichen Possession berufen. Bi-schof Otto hat dagegen den Fundations-Brief ihres Stifts und diedarauf erfolgte kaiserliche Coniirmation producirt, auch etwan einenActum possessorium anführen wollen. Worauf die Herrn zu Puttlitzendlich vorgeschützt, sie konnten nicht wegen einer Herrschaft zu-gleich vom Reiche und vom Bischöfe zu Havelberg zu Lehn gehen unddoppelte Lehndienste leisten. Hat Bischof Otto endlich sich erklärt,die Herrn zu Puttlitz von den Reichs - Lehndiensten frei zu machen,wie er denn auch wirklich wegen der Herrn zu Puttlitz dem KaiserSigismund eine ziemliche Summe Geldes gegeben und sie die Herrnzu Puttlitz also von des Reiches Diensten abgekauft. Weil aber derBischof darauf im Jahre 1427 verstorben , ist die Sache bei seinemLeben wegen Belehnung der Herrn zu Puttlitz von dem BischofthumHavelberg nicht zu Stande gekommen, sondern hat sich bis in dasJahr !43Ü hin verzogen, da auf Unterhandlung Markgrafen und Kur-fürsten Friedrich zu Brandenburg die Herrn zu Puttlitz endlich die Be-lehnung angenommen und den Lehnseid an Bischof Conrad abgeleget." —
Im Jahre 1460 wurde Hr. Vcdiijo Gans Edler Herr zu Puttlitzzum Bischof zu Havelberg erwählt und regierte 27 Jahre,
Im Jahre 1489 theilte sich die Familie zu Puttlitz in die schwarzeund rothe Linie, von welchen die schwarze Linie iin Jahre 1657 aus-gestorben ist, zu der rathen Linie gehären die jetzt lebenden Mitglie-der der Familie.
Im Jahre 1719 theilten sich, nachdem Albrecht Gottlob zu Puttlitzohne lelmsfähige Descendenz verstorben war, in die Lehngüter die Söhneder beiden bereits verstorbenen Brüder zu Puttlitz, so dass von daan die Familie sechs Aeste bildet, von denen indessen jetzt schonmehrere ausgestorben sind. Es existirt in der Familie ein Seniorat,