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Genealogien und beziehungsweise Familienstiftungen pommerscher : besonders ritterschaftlicher Familien
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chm Umständen anzunehmen, daß die Besitzungen der Neh-ringschen Branche besondere Erwerbungen einzelner Gliederderselben gewesen sind. Die Rechte der gesammten Hand hatdie Buggenhagensche Branche in Absicht der Güter der Neh-ringschen Branche überall nicht behauptet und noch wenigererweisen können, und die Gleichheit des Namens und Wap-pens kann nach unserem Pomm. Lehnrccht kein Agnations-recht begründen. Aus diesen und anderen Gründen konntedie Buggenhagensche Branche mit einer Ansprache an die Gü-ter der erloschenen Nehringschen Branche nicht durchdringen,wie hienächst in der folgenden Ausführung bei 29. be-merkt ist.

Eine möglichst vollständige genealogische Zusammenstellungaller in einzelnen Urkunden vorkommenden BuggenhagenschenFamilienglieder hat überhaupt ihre Schwierigkeiten, da dievorliegenden Quellen dazu nicht ausreichen. In der nachste-henden, meistens dem Elzow folgenden, bisweilen aber vonihm abweichenden und seine Ausführungen, besonders in Be-zug auf die spätere Zeit, ergänzenden Darstellung sind daherdiejenigen übergangen, deren genealogischer Zusammenhang mitden Uebrigen nicht klar vorlag.

Als den bekannten Ersten dieses Namens bemerkt El-zow a. a. O. einen

Berendt Buggenhagen,

der als ein miles schon im Jahr 1263 gelebt haben soll. Ab-weichend von Elzow werden aber hier als erste Generationumsomehr eingerückt IXo. 1. und 2., als sonst zwischen dem be-merkten Stammvater und der folgenden Generation, wie El-zow sie darstellt, ein Zwischenraum von mehr als hundertJahren fallen würde. Auch mag vermuthlich der DetloffBuggen Hagen, den Schwarz a. a. O. im Jahr 132? ineiner nicht näher bezeichneten Rügeuschcn Urkunde angetroffenhaben will, in die erste Generation gehören.