I.
Die Familie von Behr.
Familie der Wehren, späterhin von Wehren, in la-teinischen Urkunden ursi genannt, rechnet sich mit Recht zuden älteren adligen, oder ritterschaftlichen Familien. In meh-reren anderen Ländern findet man sie, besonders aber auchin Pommern diesscit der Peene. Schon vor fünf bis sechs-hundert Jahren besaßen sie bedeutende Landgüter theils in derGrasschaft Gützkow als Vasallen der damals noch lebendenGrafen von Gützkow und theils auch in dem HerzogthumPommern.
s. Schwarz Pomm. Lehnsgcschichtc S. 219. 229. 414.
Desselben Geschichte der Pomm. und Rüg. Städte S.852.
Die älteren Besitzungen waren besonders Schlagetow,Müssow, Sanz, Güst, Stresow, Negentin, Schmoldow, Var-gatz, gr. Kiesow, Bandelin, Strellin und Dargelin, zum Theiljedoch nur Antheile in diesen. Sanz, Güst, Dargelin, gr.Kiesow, Negentin und Strellin sind durch Veräußerungenoder Vertauschungen davon abgekommen; die übrigen sind da-gegen noch jetzt in ihrem ganzen Umfange ein Eigenthum dereinzelnen Familienglieder, gleich wie auch von Einzelnen der-selben neue Besitzungen erworben sind, als namentlich Cam»min, Budesdorp, später Busdorf, jetzt Behrenhof genannt,Bestland, Pinnow und Johannishoff.
Eine Verbindung der besonders der Gützkowschen Gegendangehörigen Wehren mit denjenigen, die in Mecklenburg und
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