Kuefstein. Der Mohr hat Ohrringe mit silbernenPerlen, goldene Zinkenkrone und Schurz und hält ein gold-begrifltes Schwert. Alle Helme sind golden, die Dattelpalmeauf Helm I grün mit goldenen Früchten.
Khüenburg, so im Diplom; heutigen Tages schreibtsich die am 31. März 1884 im Mannsstamm erloschenePrunseer Linie: Khünburg, die Ungersbacher Linie : Küen-burg. Feld I und IV ist das Stammwappen, Feld IIund III das ererbte und bereits 1468 mit GenehmigungK. Friedrich III. hinzugekommene der f Herren v. Steyer-berg in Kärnthen ist ein im Grafendiplom als »Thürhaspe«angesprochenes, besser aber wohl als »Maueranker« zu bla-sonirendes Bild. Im Grafendiplom ist der Busch als »schwar-zer Reiherbusch« angesprochen, kommt aber meistens inForm eines Hahnfederbusches vor. Die Grafenkrone, welcheKnesclike zwischen Helm und Schild stellt, ist weder ver-liehen, noch wird sie geführt; auch ist die dort gegebeneForm der »Thürhaspe« unrichtig.
Künigl. Wir geben das Wappen nach dem Diplom,mit dem einzigen Unterschiede, dass wir die dort als anden Unterrand stossende (volle) Mauer in einen Mauer-balken, wie er thatsächlich nach allen Siegeln und Ab-bildungen geführt wird, verändert haben. Grafenkrone istim Diplom nicht verliehen, wird auch durchaus nicht ge-führt. Das Goth. Gräfl. Taschenbuch de 1873 dürfte hier-nach also zu berichtigen sein. Stammwappen ist der Herz-schild, der Riickschild bildet das der Herren von Weinegg,dessen Letzter, Augustin, seinem Neffen Kaspar II. v. Künigl,der von K. Ferdinand I. 1536 mit der Veste Warth be-lehnt worden war, gestattet hatte, dasselbe zu führen.
Küssow. Nachdem Erasmus Ernst v. K., gewesenerkurtrierischer wirklicher Kämmerer (y 1757 ohne Erben),Herr auf Quintzin, Griebenow und Tarow in Scliwed. Pom-mern, d. d. Brandeis 7. November 1723 von Kaiser Karl VI.den Grafenstand für Reich und Erblande, Titel »Hochge-boren« und Bewilligung, sich von zu erwerbenden Herr-schaften und Gütern zu nennen, erhalten hatte und 1724von Schweden darin bestätigt war, wurde mittelst Königl.Preussischen Diploms d. d. Berlin 8. August 1752 demKönigl. Preussischen Kriegs- und Domainenrath JoachimFriedrich (f 1777 ohne Plinterlassung von Erben), demChristian Friedrich (f 1756), Joachim Balthasar (f 1756ohne Erben), Hans Wilhelm und Georg Friedrich, Gevetternund Brüdern von Küssow die Erlaubniss ertheilt, »denGräflichen Namen und das Wappen ihrer Vettern« zu führen.Hiernach und da im Preussischen Diplom ein Wappen wederbeschrieben noch gezeichnet ist, sind die Darstellungen beiBagmihl II, 63 und Koeline I, 64 falsch, denn die Grafenhatten sich des im Kaiserlichen Diplom de 1723 ihremVetter ertheilten Wappens zu bedienen, welches wir nachder Beschreibung im Diplom (Zeichnung fehlt) hier wieder-geben. Es ist hiernach das Bild im Herzschilde kein lie-gender trockener Stamm, sondern eine aufrechte, entwurzelterothe Eichstaude mit 3 Blättern und 4 Wurzeln, die Jung-frau auf Helm II trägt auch keine trockenen Reiser, son-
dern 3 rothe Eichblätter, ihr Rock ist links golden, alleHelmdecken rechts rothsilbern, die Greife goldbewehrtund widersehend. Der letzte Mannsspross war Graf Louis,geb. 1808, "f 1824, Sohn des 1815 J Grafen August, welcherein Sohn des 1721 geborenen Grafen Karl Wilhelm war;wahrscheinlich soll derselbe jedoch II ans Wilhelm heissen,welcher oben genannt ist. Die Stammtafel im Gräflichenlaschenbuch de 1865 weist überhaupt diverse Fehler auf.
Kulmer. Die stahlfarb-geharnischten Arme habenStahlhandschuhe und am Ellenbogen und Handgelenk gol-dene Reife, Schwerter goldbegrifft; wir haben dem im Di-plom rechtsgewandten »grauweissen« und die Flügel überden Rücken schwingenden »Raubvogel« auf Helm II, welcherden »naturfarbenen Hasen« in den Kopf pickt, mit Rück-sicht auf den vorwärtsgekehrten Helm, ebenfalls diese Rich-tung gegeben.
Kurl. Im Diplom ist das Wappen weder abgebildet,j noch beschrieben, doch wird dasselbe nach Siegeln, wie! im Gräflichen Taschenbuch d. d. 1871, geführt. Der Tür-kenkopf auf dem Säbel hat schwarzen Zopf und Schnurr-bart. Das Ungarische Wappenbuch zeigt abweichend denArm mit Schwert, worauf zwei Türkenköpfe gespiesst sind,in einem Ovalschilde, welches oben rechts von Sonne, linksvon abnehmendem, gebildetem Monde begleitet ist; auf demPlelm der Arm; es scheint dies indess das adlige Wappenj zu sein.
Kunheim. Diese Gräfliche Familie hat noch starkbis in das 19. Jahrhundert hinein geblüht; das Grafen-Diplom d. d. Berlin 5. Juni 1798 zeigt den (goldbordirten)silbernen Stammschild, worin ein doppelschweifiger schwarzerLöwe, bedeckt mit Grafenkrone und zwei gekrönten Hel-men mit schwarzsilbernen Decken, deren rechter den Löwenin ganzer Figur (einwärtsgekehrt), der linke einen goldbe-wehrten schwarzen Adler trägt. Als Schildhalter fungiren,den inneren Ellenbogen auf den Schild stützend, zwei un-bärtige Ritter mit gelben Stulphandschuhen, in stahlfarbe-nen goldverzierten Harnischen und Helmen mit vier (voninnen nach aussen) roth, gold, blau, rothen Straussfedern,rothen Schwertgurten mit goldener, vierkantiger Schnalle,daran hängend goldbegriffte Schwerter in goldbeschlagenenschwarzen Scheiden. Die Ritter halten mit der äusserenHand braune Lanzen mit goldener abhängender Troddelund Stahlspitze und stehen auf goldenem Roccocopostament.
Kunitz. Diese Familie, welche noch im Jahre 1835in Oesterreich angesessen gewesen sein soll, erlangte inPerson des Johann Otto Freiherrn v. Kunitz und Weissen-burg (Sohnes des f Zacharias, Kais. Raths und Einneh-mers zu Gmunden) d. d. Wien 23. September 1703 denBöhmischen Grafenstand, mit Titel »Hoch- und Wohlge-boren«, als »Graf v. Kunitz und Weissenburg, Frei- undEdle Herren zu Planckenstein und Rabenstein an der Bie-lach«. Das verliehene Gräfliche Wappen war ein ge-! vierter, durch einen von Gold und Schwarz gevierten, mitvier Sternen verwechselter Färbung und einem von Gold undBlau dreimal (4 Plätze) getheilten Herzschild belegten Bai-