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Baden. Der Gutsbesitzer Hermann Franz Luitjens auf Fre-mersberg im Grossherzogthume Baden wurde vom Herzoge Wilhelmvon Braunschweig, „um demselben einen besonderen Beweis lan-desherrlicher Gewogenheit zu geben", laut Diploms von 21. April1856 mit seinen jetzigen und zukünftigen ehelichen Nachkommenbeiderlei Geschlechts in den Adelstand des Hei'zogthums Braun-schweig erhoben. — Die Wappenbilder des 3. und 4. Feldes sol-len einer Sage nach von einem früheren Herrn v. Fremersberg an-genommen sein, weil derselbe durch den Schall eines Jagdhornesund einen vorüber fliegenden Pfeil aus einer grossen Gefahr, inwelcher er untergehen zu müssen glaubte, errettet wurde. Ein vorKurzem auf Fremersberg aufgefundener, tief verschüttet gewesenerStein, dessen Form auf einen Portalstein der alten nicht mehr vor-handenen Burg schliessen liisst, zeigt in sehr antiken Formen dieWappenbilder des 3. und 4. Feldes. — Der Gutsbesitzer v. Luitjens,ein Sohn des Chefs des früher in Braunschweig in grossem Ansehengestandenen Handelshauses Franz Luitjens u. Com., ist vermähltmit der Wittwe des kaiserl. russ. Generals und Kainmerherrn Iwande Miatleff, Tochter des kaiserl. russ. Gesandten in Brasilien v. Balk-Tolelf und dessen Gemahlin geb. Fürstin Barbe Soltikow.
v. Lupin, auch Freiherren.
Wappen derer v. Lupin: Schild von Schwarz und Silber derLänge nach gctbeilt mit einem nach der rechten Seite schreitendenWolf von gewechselten Farben. Auf dem Schilde stellt ein gekrön-ter Helm, aus welchem, zwischen zwei Büffelshüniern, von denendas rechte schwarz, das linke silbern ist, ein reebtssehender, weis-ser. Wolf aufwächst. Die Helmdecken sind schwarz und silbern. —Lackabdrücke. — Wappenb. d. Königr. Bayern, VI. 100. — v. Hefner, II.112 u. S. 95. — v. Lang, S. 435 u. 436. -— v. Hellbach, IL S. 79.
Bei Erhebung in den Freiherrenstand im Jahre 1829 (s. unten)ist das adelige Wappen beibehalten und nur auf dem Schilde einesiebenperlige Krone hinzugefügt worden. Die bekannten beidenAbbildungen des freiherrlichen Wappens, die eine im Wappenbuchedes Königreichs Bayern, X. 59, die andere bei v. Hefner, II. 45und S. 46: Freiherren v. Lupin auf Dierfeld, theilen den Schildnicht, wie oben angenommen wurde, der Länge nach von Schwarz