Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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198
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Joel v. Joelson, Ritter.

Schild von Roth und Silber der Länge nach getlieilt, und injeder Hälfte mit einem achtstrahligen Sterne von gewechselten Far-ben. Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Der rechteHelm trägt zwei rothe, der linke zwei silberne Büffelshörner, undzwischen den Hörnern des rechten Helmes schwebt ein silberner,zwischen denen des linken aber ein rother, achtstrahliger Stern.Die Decken beider Helme sind roth und silbern. ^JIandzeichnungund handschriftliche Notizen. Megerle v. Mühlfeld, S. 123.v. Hellbach, I. S. 017 und 618.

Oesterreich. Carl Joel, Advocat und Öffentlicher Notar,wurde vom Kaiser Franz 1. von Oesterreich, 1. Sept. 1817, wegenseiner Beiträge zur allgemeinen Landesvertheidigung, mit dem Prädi-cate: v. Joelson, in den erbländisch-üsterr. Ritterstand erhoben.

v. Jordan (Diplom vom l. October 1789).

Schild golden eingefasst und quer getheilt: oben in Grün einerothe Mauerkrone mit fünf Zinnen; unten in Silber drei (2 und 1)rothe Jagdhörner, in der Mitte mit zwei goldenen Beschlägen undBändern. Die beiden oberen Horner kehren (gestürzt) die Schall-löcher links nach oben, die Mundstücke links nach unten und dasBand links, das untere Horn aber kehrt das Mundstück rechts nachoben, das Schallloch rechts nach unten und das Band rechts. Aufdem Schilde stellt ein gekrönter Helm, welcher, zwischen zwei Büf-felshörnern, von welchen das rechte silbern, das linke roth ist,einen im Ellbogen nach unten gekrümmten, rechts gekehrten, sil-bern geharnischten Arm trägt, welcher in der Faust ein Schwertmit goldenem Griffe nach oben und links schwingt. Die Ilelm-decken sind roth und silbern, und den Schild halten zwei auf einemmarmornen Postamente stehende, einwärts sehende, goldene Jagd-hunde mit grünem, golden eingefasstem und beringtem Halsbande. Wappenbuch der Preuss. Monarchie, III. 60: v. Jordan, Diplomvom 1. Oct. 1789. v. Hellbach, I. S. 619 (das Jahr des Diplomsist irrthümlich als das Jahr 1798 angegeben) N. Preuss. Adels-lex., III. S. 40 (als Tag der Ausstellung des Diploms ist der un-richtige 20. Oct. 1789 angegeben). Freih. v. Ledebur, I. S. 401