Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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Seite setzend, in der Rechten ein Schwert mit goldenem Griffe vorsich aufrecht nach oben hält, und dessen Sturmhaube mit vierStraussenfedern, blau, golden, roth, silbern, besetzt ist. Die Helm-decken sind rechts schwarz und golden, links roth und silbern.Mönch, Wappenh. Zittauischer Geschlechter, Tab. 10: Engelmannv. Freidenthal. In Stein gehauen, doch ohne Helm und llelm-sclnnuck, findet sich dieses Wappen über der Thüre des sonstPlehn'schen Hauses in der Webergasse zu Zittau. Die Engel im1. und 4. Felde halten aber in den Händen einen Ring. Carp-zov, Analecta Fastorum Zittaviensium, 1716, II. 4. S. 280, und V.9. S. 317: Engebnann v. Freyenthai.

Oesterreich (Sachsen). Adalbert Engelmann wurde vomKaiser Rudolph II. mit dem Prädicate: v. Freyenthai, in den Adel-sland erhoben. Derselbe, aus Zittau gebürtig, war jung an denHof des Kaisers Carl V. als Amanuensis gekommen, wurde dann un-ter Kaiser Ferdinand I. in der Reichs-Canzlei, und unter KaiserMaximilian II. als Secretair in der k. Kammer zu Breslau angestellt,lebte später lange am Hofe des Kaisers Rudolph II. und ging zuletztin die Vaterstadt wieder zurück, wurde in den Rath gezogen, er-hielt das Bürgermeisteramt und starb 1616 im 85. Jahre.

v. Entier.

Schild cjuer gelheilt: oben in Silber ein nach der rechten Seilespringender, zehnendiger Hirsch von natürlicher Farbe, welchervon unten schräglinks nach oben von einer goldenen Lanze durch-stossen ist; unten in Blau ein vorwärts gekehrter, silberner Ritters-helm mit geschlossenem, goldenem Visire und mit drei silbernenStraussenfedern besetzt, hinter welchem sich zwei goldene, mit einemschwarzen Adler belegte (preussische) Standarten kreuzen. Auf demSchilde steht ein gekrönter Ilelm, aus welchem, zwischen einemoffenen, schwarzen Adlersfluge, ein im Ellbogen nach rechts ge-krümmter, silbern geharnischter Arm aufwächst, welcher in derFaust eine goldene Streitkolbe nach oben und links schwingt. DieHelmdecken, sind blau und silbern. Wappenb. d. Preuss. Mo-narchie, III. 15. v. Hellbach, I. S. 333. N. Preuss. Adels-lexicon, I, S. 45, und V. S. 148. Freih. v. Ledebur, I. S. 205