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zwei unter einander gestellte, goldene Eicheln. Auf dem Schildestehen zwei gekrönte Helme. Der rechte Helm trägt in zwei Del-lien sechs neben einander stehende Straussenfedern (drei in jederReihe). Die Federn der unteren Reihe sind hlau, golden, blau, dieder oberen silbern, blau, silbern. Auf dem linken Helme stellenzwei gekreuzte Fahnen, zwischen welchen ein fünfstrahliger, golde-ner Stern schwebt. Beide Fahnen sind mit goldenen Fransen be-setzt, die rechte Fahne ist blau und mit einem goldenen Doppel-adler, die linke aber roth und mit einem silbernen Pfahle belegt.Die Decken des rechten Helmes sind hlau und silbern und die deslinken hlau und golden. — Handzeichnung und handschriftliche No-tizen. — Megerle v. Mühlfeld, Ergänzungsband, S. 271. — v. Hell-bach, 1. S. 299.
Oesterreich. Johann Baptist Du-Creux, k. k. Stabs- undLeibwundarzt, wurde von der Kaiserin Königin Maria Theresia, 28.Jan. 1775, in den crbländisch-österreichischen Rilterstand erholten.
v. Dyherrn-Czettritz und Neuhauss, Freiherren.
Schild der Länge nach getheilt: rechts in Silber ein gekröntes,blaues Schildchen mit einem schrägrechten, silbernen Balken, wel-cher mit drei rothen Rosen belegt ist (Dyherrn); links von Rothund Silber der Länge nach gel heilt, mit einem vorwärtssehenden,silbernen Büffelskopfe (Czetlritz). Auf dem Schilde erheben sichnach dem Diplome von 1782 (s. unten) drei gekrönte Helme, nachdem Diplome von 1825 stehen aber dieselben auf einem, den Schildbedeckenden Kronenreife von vier Spangen. Der mittlere Helmträgt zwei schräg auswärtsgestellte Messer mit goldenen Griffen(Czettritz'scher Helm), der rechte einen sich rechts kehrenden, vier-blätterigen, grünen Palmzweig (rechter Dyherrn'scher Helm), undder linke einen die Sachsen einwärtskehrenden, schwarzen (nachder Farbe des Schildes richtiger blauen) Adlersflügel, welcher mitdem schrägrechten Balken und Rosen der rechten Schildeshälftebelegt ist (linker Dyherrn'scher Helm). Die Heinidecken sind grünund golden (richtiger wohl [s. unten] rechts blau und silbern, undlinks roth und silbern). — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb.d. Preuss. Monarchie, II. 34. — Was das Stammwappen dererv. Dyherrn (Dvhrn) anlangt, so stimmt dasselbe in dem eben be-
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