Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
Seite
49
Einzelbild herunterladen
 

49

v. Borseh -Borschod, Freiherren.

Scliikl geviert mit Mittelschilde. Im blauen Mittelschilde einestehende, vorwärtssehende Jungfrau, mit goldenem Kranze auf demKopfe, fliegendem, blondem Haar und goldener Kleidung, welche inder erhobenen Hechten ein Bündel von fünf goldenen Stäben, in dergesenkten Linken aber einen goldenen Fisch vor sich hält. 1 vonSchwarz und Silber der Länge nach getheilt mit einer bis an denoberen Feldesrand reichenden Spitze von gewechselten Farben,welche auf der Theilungslinie des Feldes mit einem grünen, be-fruchteten Pfefferstocke belegt ist; 2 in Blau ein einwärtsgekehrter,goldener Lüwe, welcher in der rechten Vorderpranke einen golde-nen Kranz aufwärts, in der linken aber eine goldene Wäge abwärtshält; 3 in Blau ein auf Meereswogen schwimmendes Boot mit einervorwärtssehenden, nackten Jungfrau mit fliegendem Haar, welche inder Rechten einen goldenen Schlüssel, in der Linken einen golde-nen Fisch, beide sich zugekehrt, emporhält, und 4 in Schwarz eineschrägrechts gelegte und um die Stange gewundene silberne Fahne,welche mit einem schwarzen Kreuze bezeichnet ist. Auf demSchilde steht eine fünfperlige Krone, auf welcher sich drei gekrönteHelme erheben. Aus dem mittleren wächst die Jungfrau des Mit-telschildes mit den Stäben und dem Fische auf, der rechte Helmträgt die schrägrechts gestellte Fahne des 4. Feldes, und der linkevier Straussenfedern, Silber, Schwarz, Gold und Blau. Die Deckendes Helmes sind rechts schwarz und silbern, links blau und golden,den Schild halten zwei vorwärtssehende, goldene Löwen, und dieDevise ist: In Omnibus Fidelis. Abdrücke von Petschaften.Wappenbuch der Sächs. Staaten, IV. 8. Gen. Taschenbuch derfreih. Häuser, 1849. S. 59 61, 1855. S. 67 und 68, und 1857.S. 72 und 73. Megerle v. Mühlfeld, Ergänzungsband, S. 125, u.S. 248. v. Hellbach, I. S. 169.

Oesterreich. Gottlieb Friedrich v. Dorsch, Herr auf Gross-Pöchlarn etc., herzogl. sächs. Geh. Rath und Ministerresident amk. k. Hofe, wurde vom Kaiser Franz 1. von Oesterreich, laut Diplomsd. d. Grätz, 19. Mai 1832, in den erbländisch-üsterreichischen Frei-herrenstand erhoben. Derselbe, welcher als k. k. Reichshofagentvom Kaiser Franz IL, laut Diploms d. d. Wien, 7. April 1802, inden Reichsadelstand, und später, als herzogl. Sachsen-golhaischerLegationsrath, vom Kaiser Franzi, von Oesterreich, 1818, in denerbländisch-üsterreichischen Ritterstand erhoben worden war (beiIV. 4