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ob dieselbe mit dem liier in Hede stehenden Geschlechte zusammen-hing, muss dahin gestellt bleiben. Letzteres war früher namentlichin Schwaben und den Rheinlanden begittert. Hie schwäbische Liniesoll mit Heinrich Eberhard Freiherrn v. Welling, geb. 1772, gest.16. Juni 1854, k. k. pens. Hauptmann, erloschen sein. Ein Gliedder rheinländischen Linie, der in die Adelsmatrikel des KönigreichsBayern eingetragene fürstl. nassau-saarbrücksche Kammerherr etc.Johann Philipp v. W., vermählte sich 1783 mit Henriette Elisa-betha v. Ochsenstein aus Frankfurt a. M. und machte sich in dieserStadt ansässig, in welcher noch Nachkommen von ihm leben. —Wie v. Lang angiebt, ist der Adelsbesitzstand der Familie durchLehenbriefe bis zum Jahre 1572 nachgewiesen.
v. Wernicke.
Schild der Länge nach getheilt: rechts in Gold ein an dieTheilungslinie angeschlossener, rechtssehender und golden gekrön-ter, schwarzer Adler; links von Silber und Blau quer getheilt undin der Mitte von einem schrägrechten, schwarzen Balken durch-zogen, hinter welchem ein rothes Herz schwebt, aus dessen Mitteoben an grünen Stengeln drei grüne Kleeblätter emporsprossen.Auf dein Schilde steht ein gekrönter Helm, aus welchem zwei sil-bern geharnischte, sich kreuzende Arme aufwachsen, welche in derHand ein dreiblätteriges, grünes Kleeblatt an grünem Stengel nachoben halten. Die Ilelmdecken sind rechts schwarz und golden,links blau und silbern, und den Schild halten zwei auswärtssehende,silberne Greife mit rother ausgeschlagener Zunge und durch dieHinterpranken geworfenem Schweife. — Abdrücke von Petschaften.— Wappenb. d. Prcuss. Monarchie, IV. 90. — N. Preuss. Adels-lexicon, IV. S. 327, und V. S. 476 (bezeichnet den Balken in derlinken Schildeshälfte als schräglinken Balken, nimmt die gesammtenHelmdecken schwarz und silbern, und den rechten Greif silbern,den linken golden an). — v. Hellbach, II. S. 721.
Preussen. Johann Friedrich Wernicke, kurbrandenb. Oberst-Lieutenant, wurde vom Kaiser Leopold I., 21. Mai 1686, in denReichsadelstand erhoben, und diese Erhebung vom Kurfürsten Fried-rich III. von Brandenburg, 12. Aug. 1691, für die kurbrandenbur-